Neue Coronaschutzverordnung gilt ab dem 25.01.2021


Ab Montag gelten z.B. strengere Regelungen zur Maskenpflicht: Medizinische Masken müssen u.a. in Supermärkten, Arztpraxen, in Bussen und Bahnen und in Gottesdiensten getragen werden. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Schaubild des Landes NRW zur Maskenpflicht


Wo keine medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) getragen werden müssen, dort gelten weiterhin die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Dies ist z.B. 

  • im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft zu tragen und
  • auf Spielplätzen.


Weiterhin gelten die bekannten Kontaktbeschränkungen.

Schaubild des Landes NRW zu den Kontakbeschränkungen


Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 25.01.2021 / Lesefassung

Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 25.01.2021 / Änderungsmodus (hier sind die Änderungen rot markiert)

Informationen des Landes NRW finden Sie hier.