Corona: Verschärfte Regeln ab Montag, 26.07.2021


Ab Montag, 26. Juli 2021, gilt in NRW die Inzidenzstufe 1. Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen.

Eine Rückkehr zur Inzidenzstufe 0 ist dann möglich, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei höchstens 10 liegt. Am dann übernächsten Tag würden die gelockerten Regelungen wieder gelten. Darüber wird der Kreis Borken rechtzeitig informieren.

Schaubild des Landes NRW zu der Verschärfungen der Corona-Regeln

 

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Der beste Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ist eine Impfung. Daher mein dringender Appell: Wenn Sie es noch nicht getan haben – lassen Sie sich impfen!“

 Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.

Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
  • Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
  • Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.


Ab dem 27. Juli 2021 gilt eine Anmeldepflicht für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland. 

Schaubild des Landes NRW zur Anmeldepflicht bei der Rückkehr aus Hochinzidenz-Ländern


Weitere Informationen hier (Link zur Website des Landes NRW)