Erfolgreiche Verständigung mit dem Land zur Erstattung von Elternbeiträgen


Als das Pandemiegeschehen zu Beginn des Jahres 2021 weiter an Fahrt aufnahm, hatte das Land NRW an die Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst nicht in die Tagesbetreuung zu geben, sondern sie im häuslichen Umfeld zu belassen. Dies hatte zur Folge, dass für den Monat Januar auf eine Beitragszahlung gänzlich verzichtet wurde.

Da der eingeschränkte Betrieb für die Kindertageseinrichtungen und die offenen Ganztagsschulen/ÜMis auch nach den Osterferien weiter verlängert wurde, hatte das Land NRW den Kommunen angeboten, für zwei weitere Monate die Elternbeiträge zu erlassen. Dabei sollte erneut die Hälfte des Beitragsausfalls vom Land NRW übernommen und die andere Hälfte über die Kommunen finanziert werden.

Um die erwartete, neue Entlastung für die Familien zeitnah weitergeben zu können, hatte der Rat der Stadt Gronau bereits am 17.03.2021 einen entsprechenden Vorratsbeschluss gefasst, weitere Elternbeiträge erlassen zu wollen, soweit sich das Land NRW daran beteiligt.

Die kommunalen Spitzenverbände erhofften sich, durch beharrliches Verhandeln, weitergehende Zugeständnisse seitens des Landes zu erreichen. Da die Beiträge für den Mai in der Zwischenzeit bereits abgebucht bzw. gezahlt worden waren, ohne dass eine abschließende Entscheidung in der Sache vorlag, entschied sich die Stadt Gronau, die Beitragsabbuchung für den Monat Juni zunächst nicht vorzunehmen. 

Am 16. Juni wurden die Kommunen seitens des Städte- und Gemeindebundes informiert, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen nun eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielen konnten. Die Gespräche hatte sich in den vergangenen Wochen zunehmend als schwierig entwickelt. Es sei gelungen, so die kommunale Interessensvertretung, das Angebot des Landes von zwei auf vier Monate Kostenbeteiligung nachzubessern. Dabei sieht die Einigung für den Monat Februar eine hälftige Elternbeitragsübernahme von Land und Kommune vor, da die Einrichtungen, wie im Januar, vollständig geschlossen waren. Für die Monate März bis einschließlich Mai werde die Verabredung aus 2020 erneuert, d.h. hier übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung soll nun für die Monate März bis einschl. Mai 2021 erneut angewendet werden.

Durch den nun gefundenen Kompromiss ist es dem Familienbüro der Stadt Gronau möglich, mit Hochdruck an einer Neufestsetzung der Beiträge für die vergangenen Monate zu arbeiten.

Dies bedeutet im Ergebnis für die Familien ohne Zahlungsrückstände, dass nicht nur im Juni, sondern auch im Juli keine Beitragsabbuchungen erfolgen werden. Sobald die umfänglichen Rückrechnungen abgeschlossen sind, soll ein darüber hinaus ermitteltes Guthaben kurzfristig zur Auszahlung gelangen.

Sollten nach den Sommerferien pandemiebedingt erneut nachhaltige Einschränkungen erforderlich sein, sind weitere Erstattungsverhandlungen nicht ausgeschlossen, so der Städte- und Gemeindebund NRW.

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