Impffahrplan NRW: Termine für den Kreis Borken


Informationen zum Impffahrplan: Wer gehört zu welcher Personengruppe und kann sich wann impfen lassen?


Gruppe 1: HÖCHSTE PRIORITÄT - hier laufen die Impfungen bereits

Schaubild des Landes NRW zur Gruppe 1 der Priorität zur Impfstrategie


Gruppe 2: HOHE PRIORITÄT 

Schaubild des Landes NRW zur Gruppe 2 der Priorität zur Impfstrategie


Gruppe 3: ERHÖHTE PRIORITÄT

Schaubild des Landes NRW zur Gruppe 3 der Priorität zur Impfstrategie


Auf der Basis der vom Bund und den Ländern abgestimmten Maßgaben organisiert der Kreis Borken die Impfungen im Kreisgebiet. Dies erfolgt im engen Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Zurzeit können sich folgende Personengruppen impfen lassen:

Gruppe 1:

Vereinbarung von Impfterminen telefonisch unter  0800 116 117 02 oder online unter www.116117.de.

Gruppe 2:

Ab dem 08. März erhalten folgende Personengruppe ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen


Bestimmte Berufsgruppen, die zum Beispiel in der ambulanten Pflege oder in vollstationären Einrichtungen im Einsatz sind, können sich über ein Formular auf der Internetseite des Kreises Borken melden und erhalten dann im Falle einer Berechtigung eine Termineinladung. Das Formular ist unter www.kreis-borken.de/impfanmeldung-berufsgruppen zu finden. Ausführliche Informationen dazu gibt es auch noch einmal unter www.presse-service.de.

Schwererkrankte Menschen, für die nicht in der Corona-Impfverordnung bereits eine priorisierte Impfung vorgesehen ist, können nach Festlegungen des Landes nun auch einen Antrag auf eine sogenannte „Einzelfallentscheidung“ stellen, um einen baldigen Impftermin zu bekommen. Diese Anträge auf priorisiertes Impfen können per E-Mail an corona.einzelfall@kreis-borken.de gesendet werden. Ein ärztliches Attest ist dem Antrag beizufügen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.presse-service.de sowie auf der Seite www.kreis-borken.de/impfzentrum unter dem Punkt „Informationen zu Einzelfallentscheidungen bei Menschen mit Vorerkrankungen“.

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Impfzentrum und den FAQs sind unter www.kreis-borken.de/impfzentrum zu finden.

Bei Fragen zum Thema Corona gibt es außerdem eine Corona-Hotline des Kreises Borken unter 02861 681-1616. Unter der Hotline können keine Termine vereinbart werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 16 Uhr und Samstag von 14 Uhr bis 17 Uhr erreichbar.

Fragen und Antworten zum Corona-Virus finden Sie hier auf der Seite des Landes NRW.