Weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen

Der Kreis Borken befindet sich aktuell in der Inzidenzstufe 2.

Nach Unterschreiten des Inzidenzwertes von 50 im Kreis Borken gibt es weitere Lockerungen.

Welche Lockerungen der coronabedingten Beschränkungen bei sinkenden Inzidenzzahlen gelten, hat das Land Nordrhein-Westfalen in seiner aktuell neugefassten CoronaSchutzVerordnung mithilfe eines jetzt dreistufigen Verfahrens geregelt. Bei Unterschreiten des Inzidenzwertes von 100 waren im Kreis Borken bereits die Restriktionen der sogenannten „Bundesnotbremse“ weggefallen und es galten hier seit dem 16.05.2021 vorsichtige Öffnungen der (neuen) Inzidenzstufe 3. Für den Kreis Borken gelten ab Freitag die Regelungen der neugeschaffenen Inzidenzstufe 2 (regionale Inzidenz: 50 – 35,1).

* Geimpfte/Genesene sind von der Begrenzung der Personenzahl oder Haushaltszahl nicht umfasst.

** Bürger-, Arbeitgeber- oder Schultestung, Geimpfte/Genesene stehen Getesteten gleich. Test ist 48 Std. gültig.

  • Allgemeine Kontaktbeschränkung 

    • unbegrenzte Personen aus 3 Haushalten*
    • 10 Personen aus unbegrenzten Haushalten* mit Test** 
    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen zu Kontaktbeschränkungen


  • Private Veranstaltungen (ohne Partys)

    Außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste* mit Test**

    Klargestellt hat das Land NRW in diesem Zusammenhang, dass Partys, also typischerweise bewegungsintensive Aktivitäten mit Abstandsunterschreitungen und erhöhtem Aerosolausstoß (Tanz u. ä.), noch nicht vertretbar sind. Feiern mit gemeinsamen Essen und Gesprächen an (Steh-)Tischen werden dagegen im o.g. Rahmen als zulässig erachtet. 

    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen für private Veranstaltungen


  • Gastronomie

    • Außengastronomie ohne Test
    • Öffnung von Innengastronomie mit Test** und Platzpflicht, kein größerer Mindestabstand zwischen Tischen
    • Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) 


  • Außerschulische Bildung

    • Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten im Freien ohne Test, innen mit Test** (gilt laut neuer CoronaSchutzVerordnung schon ab Stufe 3)
    • Präsenzunterricht mit Test** ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
    • Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test** 
    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen zur außerschulischen Bildungsangeboten


  • Kinder- und Jugendarbeit

    • Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test**
    •  auch innen ohne Maske
    • Ferienangebote und Ferienreisen mit Test** (gilt laut neuer CoronaSchutzVerordnung schon ab Stufe 3) 
    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen für Kinder und Jugendliche


  • Kultur

    • Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen*, Sitzplan gemäß „Schachbrettmuster“ und Test** / laut neuer CoronaSchutzVerordnung unter gleichen Bedingungen Außenveranstaltungen schon ab Stufe 3 möglich
    • nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test**, mit Gesang/Blasinstrumenten
    • Museen usw. ohne Termin 
    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen für Kultureinrichtungen


  • Sport

    • Außen kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 25 Personen* - hier Kontaktverfolgung und Test**
    • Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport bis zu 12 Personen*, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test**
    • Außen bis zu 1.000 Zuschauer*, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test**, jeweils mit Sitzplan gemäß „Schachbrettmuster“ 
    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen für den Sport


  • Freizeit

    • Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze und ähnliche Einrichtungen mit Test** und Personenbegrenzung
    • wenn die Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test** und Personenbegrenzung
    • wenn die Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen auch mit Innenbereichen mit Test** 
    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen zur Freizeit


  • Einzelhandel (ohne Grundversorgung)

    Sämtliche Einzelhandelsgeschäfte sowie Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen, wobei die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden auf jeweils eine Person pro 10 Quadratmeter (für die ersten 800 qm Verkaufsfläche) begrenzt ist.

    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen zur Gastronomie


  • Märkte

    • Jahr- und Spezialmärkte ohne Test
    • mit Test** auch Kirmeselemente zulässig 
    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen für Messen und Märkte


  • Tagungen/Kongresse

    Außen und innen bis zu 500 Personen* mit Test** 

    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen zu Tagungen 


  • Beherbergung/Tourismus

    • volle gastronomische Versorgung für private Gäste
    • Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Test** (gilt laut neuer CoronaSchutzVerordnung schon ab Stufe 3) 
    Schaubild des Landes NRW mit Regelungen zu Beherbergung und Tourismus


* Geimpfte/Genesene sind von der Begrenzung der Personenzahl oder Haushaltszahl nicht umfasst.

** Bürger-, Arbeitgeber- oder Schultestung, Geimpfte/Genesene stehen Getesteten gleich. Test ist 48 Std. gültig.

 

Ab einem stabilen Inzidenzwert von unter 35 (Inzidenzstufe 1) sind dann weitere zahlreiche Öffnungsschritte möglich. Darauf weist Landrat Dr. Kai Zwicker hin. „Auf dieses Ziel müssen wir alle gemeinsam hinarbeiten!“ Wichtig in diesem Zusammenhang: Nicht der Kreis, sondern das Land NRW stellt per Allgemeinverfügung das Erreichen von Inzidenzstufen fest.

Weitere Informationen des Landes NRW finden Sie hier.