Ergebnisse des Rates


  • Standortfrage der Bernhard-Overberg-Schule

    Der Rat hat Folgendes beschlossen:

    • Den Verbleib der Bernhard-Overberg-Schule am vorhandenen Standort Kottker Esch. 
    • Die abbruchgerechte Schadstoffentfrachtung sowie den Rückbau des Altbaus der Bernhard-Overberg-Schule. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Abbruchkonzept erstellen zu lassen, unter Berücksichtigung der räumlichen Nähe des Neubaus zum Abbruchgebäude. 
    • Zur Auswahl der externen Ingenieurbüros für Architektur, Tragwerksplanung und Haustechnik nach HOAI wird eine VgV-Verfahren zur Planung und Errichtung der neuen Bernhard-Overberg-Schule durchgeführt. 
    • Die Verwaltung wird beauftragt frühzeitig zu prüfen, ob der Eper Kirmesplatz als alternativer Containerstandort für die Bernhard-Overberg-Schule geeignet ist.
  • Bundgebetbericht für das III. Quartal 2021

    Der Rat nimmt den Bericht über die Budgetentwicklung für das III. Quartal 2021 zur Kenntnis.

  • Einleitung des Benehmensverfahrens gem. §55 Abs. 1 Kreisordnung NRW

    Der Rat der Stadt Gronau ist mit der Festsetzung des Umlagesatzes des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 23,7 Prozent der Umlagegrundlagen einverstanden und erteilt sein diesbezügliches Benehmen. Eine ergänzende Stellungnahme zu der Thematik unterbleibt für das kommende Haushaltsjahr 2022. 

  • Besetzung von Ausschlüssen gem. §§ 55, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertreter in Organe städtischer Gesellschaft

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. zur Kenntnis genommen: 

    1. Der Rat hat zur Kenntnis genommen, dass Herr Helmut Krol als Nachfolger für das ausgeschiedene ordentliche Mitglied Mechthild Kersten in den Seniorenbeirat nachgerückt ist.
  • Mitteilungen der Verwaltung

    1. LAGA-Brücke: Nach rund 17-jähriger Verfahrensdauer hat das OLG Hamm am 25.10.2021 sein Urteil in der Angelegenheit LAGA-Brücke gefällt. Demnach hat Dr. Martino an die LAGA GmbH i.L. 87.239,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2004 -das sind zur zeit rd. 78.000 €- zu zahlen. Das OLG Hamm hat zwar die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Dr. Martino kann jedoch bis Ende November 2021 eine sogen. Nichtzulassungsbeschwerde erheben. Ob dies der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Über den Inhalt des Urteils des OLG Hamm wird in der nächsten Aufsichtsratssitzung der LAGA GmbH i. L. am 02.12.2021 berichtet.
    2. Drilandsee: Der Bauantrag für das Bauvorhaben am Drilandsee ist bei der Verwaltung eingegangen.