Fördermittel aus dem Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“


Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Eine Maßnahme ist dabei die Entwicklung des Förderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“. Durch dieses Programm sollen jährlich 2.000 Projekte mit jeweils 1.000 Euro für Vorhaben oder Maßnahmen, die das ehrenamtliche Engagement unterstützen, gefördert werden. Jedes Jahr wird dabei ein neues Schwerpunktthema festgelegt. Für das Jahr 2021 wurde das Thema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ vorgegeben.

Von den Fördergeldern des Programms entfallen auf den Kreis Borken von 2021 bis 2024 jährlich 39.000 Euro, welche nach einem Verteilerschlüssel auf die einzelnen Städte und Kommunen verteilt werden. Auf die Stadt Gronau entfallen insgesamt 5.000 Euro im Jahr 2021. Damit können fünf Projekte à 1.000 Euro gefördert werden.

Diese Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Bezug zum bürgerschaftlichen Engagement und zum Schwerpunktthema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“
  • Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander oder Orientierung am Prinzip der Gemeinnützigkeit
  • Durchführungszeitraum: 01.01. bis 31.12. des Förderjahres (das Projekt darf nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beginnen)
  • Durchführungsort: NRW
  • Zuwendungsfähige Ausgaben höher als 1.000 Euro
  • Kein Erhalt einer weiteren Förderung
  • Zuwendungsberechtigte: Natürliche/ juristische Personen des privaten/ des öffentlichen Rechts (Vereine, Organisationen, Initiativen)
  • maximal ein Projekt pro Zuwendungsempfänger/-in pro Jahr förderungsfähig

Das Bewilligungsverfahren läuft über den Kreis Borken. Hierfür können alle Interessierten Ihre Anträge bei der Stadtverwaltung Gronau einreichen und diese leitet die Bewerbungen gesammelt an den Kreis Borken weiter, welcher anschließend über die Zuwendungen entscheidet.

Die Anträge sollten bis zum 15.10.2021 schriftlich an folgende Adresse zu senden:

Stadt Gronau
Büro des Bürgermeisters
Gabi Könemann
Neustraße 31
48599 Gronau 

Die ausgefüllten Anträge können aber auch an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: g.koenemann@gronau.de

Hinweis: Die Stadt Gronau unterstützt alle Beteiligten bei der Beantragung der Fördermittel, jedoch ist für die Entscheidung des Förderzuschlags der Kreis Borken zuständig. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht!