Landtagswahl am 15. Mai: Wahlhilfepakete für sehbehinderte Menschen


Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler:innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler:innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Damit sie wissen, welche Kandidat:innen oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen, werden zur kommenden Landtagswahl in NRW diese Informationen wieder akustisch zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer (für Gronau „Wahlkreis 77 Borken II)“) können sich Anrufende aus Gronau unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern.

  • in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen
  • in Meerbusch unter 02 15 9/ 96 55 0 für den Bereich Nordrhein

Wähler:innen, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete sowie der telefonische Ansagedienst von der BSVNRW. Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.