Neues Klimaschutzförderprogramm geht an den Start


Am 08.12.2022 beschloss der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz den Vorschlag der Verwaltung für ein neues Klimaschutzförderprogramm für Privathaushalte. Im Hinblick auf ihre Klimaschutzbestrebungen sowie die andauernde Energiekrise möchte die Stadt Gronau damit ihre Bürger:innen zu Energiesparmaßnahmen motivieren und sie bei der Umsetzung unterstützen. Die Mittel für das Förderprogramm stammen aus einem Zuschuss des Landes NRW und umfassen insgesamt 88.000 Euro.

Bereits im April 2022 hatte die Stadt Gronau ein Solarförderprogramm aufgesetzt, dessen Mittel bereits nach wenigen Tagen ausgeschöpft waren. „Auf diesen Erfolg möchten wir aufbauen.“, sagt Carolin Wicke, Klimaschutzmanagerin der Stadt Gronau. „Dieses Mal sollen die Mittel allerdings über drei Förderbereiche gestreut werden. Neben dem finanziellen Anreiz möchten wir damit auch die öffentliche Aufmerksamkeit für diese Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen steigern.“

Gefördert werden (bis zur Ausschöpfung der Fördermittel) folgende Maßnahmen in diesen drei Förderbereichen:


Energie sparen (ab 1. Januar 2023)

Gefördert wird der Austausch eines alten Kühlgeräts oder einer alten Waschmaschine oder eines alten Wäschetrockners. Dabei muss das auszutauschende Gerät mindestens 15 Jahre alt sein. Die Höhe des Zuschusses beträgt 180 Euro pro Gerät.

 

Mobil sein (ab 1. Februar 2023)

Gefördert wird die Anschaffung eines Lastenrads (elektrisch oder nicht-elektrisch) oder eines Fahrradanhängers. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 1.000 Euro für elektrische Lastenräder, 500 Euro für nicht-elektrische Lastenräder und 150 Euro für Fahrradanhänger.


Energie erzeugen (ab 1. März 2023)

Gefördert wird die Anschaffung einer Steckersolaranlage („Balkonkraftwerk“). Die Höhe des Zuschusses beträgt 250 Euro pro Modul für maximal zwei Module.

Antragsberechtigt sind alle Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Gronau sowie Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Gronau, sofern der Fördergegenstand auf dem Stadtgebiet genutzt wird. Pro Haushalt ist ein Antrag je Förderbereich möglich. Anträge müssen vor der Anschaffung des Fördergegenstandes über ein Onlineformular gestellt werden.

Hier finden Sie alle Förderbedingungen, die Förderrichtlinie sowie die Antragsformulare.