Fassadenprogramm der Stadt Gronau in Kraft getreten


Der Rat der Stadt Gronau hat Mitte 2021 ein Fassadenprogramm beschlossen. Das Ziel ist es, private Maßnahmen zur Verbesserung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität in den Stadtteilzentren Gronau und Epe gezielt zu fördern. Die entsprechende Richtlinie wurde im Dezember 2021 im Amtsblatt der Stadt Gronau öffentlich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten.

Für das Haushaltsjahr 2022 wurde eine Fördersumme von 200.000 Euro eingestellt, die unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung der Haushaltssatzung in diesem Jahr verausgabt werden können. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Dem Fassadenprogramm liegt die Überlegung zu Grunde, dass die in der Gronauer Innenstadt begonnene Neugestaltung und Aufwertung oder die Anforderungen aus der Gestaltungssatzung im Stadtteil Epe nur dann breite Wirkung entfalten können, wenn dies durch Maßnahmen in privater Trägerschaft flankiert wird. Hierzu soll das Fassadenprogramm einen  nicht nur ideellen Beitrag leisten.

Das Programm in Stichworten (Einzelheiten können der Richtlinie entnommen werden):

Gefördert wird die Instandsetzung und Restaurierung von Fassaden und Dächern an Bestandsgebäuden in räumlich abgegrenzten innerstädtischen Bereichen in Gronau und Epe. Dies kann auch Rückbau- und Begrünungsmaßnahmen umfassen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen zu einer Aufwertung der angrenzenden öffentlichen Räume (Straßen, Wege, Plätze) beitragen, also von dort aus sichtbar sein müssen. Gegebenenfalls können Maßnahmen anteilig gefördert werden, wenn nur ein Teil der Maßnahme diese Voraussetzung erfüllt.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% der Kosten der Maßnahme, maximal jedoch 10.000 Euro je Maßnahme und Gebäude.

Die Förderung erfolgt auf Antrag. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer und/oder sonstige Nutzungsberechtigte (Mieter), wenn die Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers vorliegt.

Förderanträge können bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden. Mit dem Antrag sind eine Beschreibung der Maßnahme und entsprechende Kostenschätzungen oder -voranschläge bei der Stadtverwaltung vorzulegen.

Soweit die Höhe der förderfähigen Kosten aus bewilligungsfähigen Anträgen die bereitgestellte Fördersumme überschreitet, erfolgt die Bewilligung grundsätzlich nach der Reihenfolge des vollständigen und prüffähigen Antragseingangs.

Über die Förderung entscheidet der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz in seiner letzten Sitzung im Jahr 2022.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt anschließend auf der Grundlage eines Nachweises der Umsetzung der Maßnahme sowie der Maßnahmenkosten durch die Antragsteller.

Hier gibt es die Richtlinie zum Fassadenprogramm sowie Pläne mit der Abgrenzung der Fördergebiete und das Antragsformular zum Download.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Herr Krafzik vom Fachdienst Stadtplanung (Tel.: 02562 12 270/Mail: joachim.krafzik@gronau.de) zur Verfügung.