Impfaktionen in Gronau

Impfangebote

Das mobile Impfteam des Kreis Borken kommt wieder nach Gronau. Die Erfahrungen der letzten Aktionen haben gezeigt, dass die Nachfrage bei den Impfwilligen groß ist.

Anspruch auf eine Impfung haben alle Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und/oder privat oder gesetzlich in Deutschland krankenversichert sind.

Die Impfaktionen finden wieder im Gronauer Rathaus (Konrad-Adenauer-Str. 1) jeweils von 13 – 19 Uhr statt. Der Kreis Borken weist darauf hin, dass für den Zutritt zur Impfstelle eine FFP2-Maske erforderlich ist.

Hier die Termine:

  • Dienstag, 18. Januar: Ohne Termin – Personen ab 12 Jahre.
  • Mittwoch, 19. Januar: Ohne Termin – Kinder zwischen 5 und 11 Jahren.
  • Donnerstag, 20. Januar: Ohne Termin – Personen ab 12 Jahre. Besonderes Angebot für Menschen mit Sprachbarrieren: Hilfestellung geben Sprachmittler in den Sprachen bulgarisch, türkisch, arabisch, kurdisch und englisch.
  • Freitag, 21. Januar: Mit Termin – Kinder zwischen 5 und 11 Jahren
  • Samstag, 22. Januar: Mit Termin – Kinder zwischen 5 und 11 Jahren

Für die Angebote „mit Termin“ können die Termine über www.corona.chayns.de gebucht werden.

Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich.

Verfügbar sind die Impfstoffe von Moderna und BioNTech. Der Impfstoff von Biontech steht ausschließlich für unter 30-jährige und Schwangere zur Verfügung, für die übrigen Personengruppen erfolgt die Impfung mit Moderna. Eine Auswahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

Die KoCI-Impfungen werden im Impfpass eingetragen. Zudem gibt es eine „Impfbescheinigung“. Das digitale Impf-Zertifikat kann man sich damit dann in der Apotheke ausstellen lassen.

Mitzubringen sind:

  • Impfunterlagen 
  • und falls vorhanden der Impfpass sowie die Gesundheitskarte

Bürgerinnen und Bürger können gerne bereits vorab die Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) herunterladen und ausfüllen.

Für Booster-Impfungen genügt es die "alte" Impfmappe inklusive der Unterlagen sowie eine "Impfbescheinigung zur Eintragung der Drittimpfung" mitzubringen.

In diesem Zusammenhang ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben: Für Booster-Impfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Booster-Impfung noch einmal die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) herunterladen und ausfüllen müssen.

Alle Unterlagen können hier auf der Seite des Kreis Borken www.kreis-borken.de heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen, wie zum Beispiel weitere Impftermine im Kreis Borken.