Unterbringung von ukrainischen Schutzsuchenden in den zentralen Einrichtungen


Weiterhin kommen viele geflüchtete Menschen aus allen Ländern nach Gronau. Neben den Personen, die vom Land NRW zugewiesen werden, handelt es sich bei der Mehrheit der Geflüchteten um Personen, die ungeordnet nach Gronau kommen. Viele der geflüchteten Menschen haben keine Bezugsperson/en in Gronau und müssen daher untergebracht werden.

Der Mangel an Wohnraum und die hohe Gefahr einer Corona-Infektion mit der damit notwendigen Isolation führt zu einer hohen Auslastung des bestehenden Wohnraums und zunehmend zu Versorgungs- wie auch sozialen Problemen.

Die kommunalen Spitzenverbände haben bei den regelmäßigen Besprechungen mit dem zuständigen Ministerium eingefordert, dass ukrainische Schutzsuchende zunächst in den zentralen Einrichtungen des Landes untergebracht werden, um örtliche Überforderungen und eine gerechte Verteilung zu erreichen. In den Landeseinrichtungen sind derzeit freie Kapazitäten vorhanden. Das Ministerium hat daher den Hinweis gegeben, dass grundsätzlich alle neu ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine an die Landeserstaufnahme (LEA) Bochum verwiesen werden können. In der LEA erfolgt zudem die Registrierung, Versorgung und erkennungsdienstliche Behandlung. Im Anschluss an die Unterbringung im Landessystem erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg die gleichmäßige quotengerechte Verteilung innerhalb des Landes NRW. Die Ausländerbehörde des Kreises Borken schließt sich dem an und empfiehlt den kreisangehörigen Kommunen, Personen ohne Zuweisung an die LEA Bochum zu verweisen.

Die Stadt Gronau hat daher entschieden, ab dem 22.07.2022 von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Alle geflüchteten Personen, die ab dem 22.07.2022 ohne Zuweisung nach Gronau kommen und von der Stadt Gronau untergebracht werden müssen, werden an die LEA Bochum verwiesen. Personen, die bei Ankunft bereits eine Unterkunft – zum Beispiel bei Verwandten/Bekannten – vorweisen können, und deshalb nicht in einer städtischen Notunterkunft untergebracht werden müssen, sind hiervon nicht betroffen.