Coronaschutz-Impfaktionen im Gronauer Rathaus


Der Kreis Borken mit dem mobilen Impfteam macht wieder Station im Gronauer Rathaus. Ohne Terminvereinbarung können sich alle Interessierte an folgenden Tagen impfen lassen:

  • Mittwoch, 16.03.2022 von 15 - 19 Uhr
  • Freitag, 18.03.2022 von 13 - 19 Uhr
  • Samstag, 19.03.2022 von 10 - 16 Uhr

Ab sofort ist eine Auswahl des Impfstoffs möglich: Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech, Moderna und ab sofort auch Novavax. Hinweis zu Novavax: Novavax wird laut Ständiger Impfkommission für Personen ab 18 Jahren empfohlen. Zur Grundimmunisierung müssen zwei Dosen mit einem Mindestabstand von drei Wochen verimpft werden. Der Impfstoff kann auch zur Vervollständigung des Impfschutzes für einfach Johnson & Johnson Geimpfte verwendet werden. Eine reguläre Auffrischungsimpfung mit Novavax ist aktuell nicht vorgesehen; nur nach entsprechend ärztlichem Ermessen soll sie im Ausnahmefall möglich gemacht werden. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech.

Die KoCI-Impfungen werden im Impfpass eingetragen. Zudem gibt es eine „Impfbescheinigung“. Das digitale Impf-Zertifikat kann man sich damit dann in der Apotheke ausstellen lassen.

Mitzubringen sind: Impfunterlagen und falls vorhanden der Impfpass sowie die Gesundheitskarte

Bürgerinnen und Bürger können gerne bereits vorab die Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) hier auf der Seite des Kreis Borken herunterladen und ausfüllen.

Für Booster-Impfungen (für Personen ab 12 Jahren) genügt es die "alte" Impfmappe inklusive der Unterlagen sowie eine "Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung" mitzubringen.

In diesem Zusammenhang ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben: Für Booster-Impfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Booster-Impfung noch einmal die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) herunterladen und ausfüllen müssen.

Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich.

Weitere Termine im Kreis Borken und Informationen finden Sie auf www.kreis-borken.de

Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen sind unter: https://kreis-borken.de/de/newspublic/coronavirus/uebersetzungen/ erhältlich.