Wohngeld gibt es auch für Pflegebedürftige


Derzeit steigen die Kosten in der Pflege erheblich an. Viele Betroffene kommen dadurch in finanzielle Nöte. Dass auch Pflegebedürftige Unterstützung in Form von Wohngeld beantragen können, ist vielfach unbekannt. Den Zuschuss zur Miete erhalten nicht nur Pflegebedürftige mit kleinem Einkommen, die zu Hause gepflegt werden. ,,Ausdrücklich im Gesetz genannt sind auch die Bewohner:innen von Pflegeheimen'', sagt Elke Liening, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Gronau. Um von einer geplanten Anhebung des Wohngeldes und des Heizkostenzuschusses zu profitieren, rät die Verbraucherzentrale schnell einen Antrag zu stellen. 


Voraussetzungen für das Wohngeld:

Grundsätzlich gilt, dass mit dem Wohngeld Mieter:innen und Eigentümer:innen mit geringem Einkommen unterstützt werden sollen. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Belastungen bei selbst genutztem Eigentum. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach vielen Faktoren, die Prüfung erfolgt also individuell. Wer selbst nachrechnen will, kann in NRW den Wohngeldrechner der Landesregierung nutzen. Hier gibt es auch die Möglichkeit, direkt online einen Antrag auszufüllen. 

     Hier geht es zum Wohngeldrechner der Landesregierung


So wird der Antrag gestellt: 

Das Wohngeld muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden. Sinnvoll ist, wenn zur Antragsstellung direkt alle wesentlichen Unterlagen mitgenommen werden, aus denen Einzelheiten zu Einkommen und Miete hervorgehen. Liegen alle Unterlagen vor, rät die Verbraucherzentrale den Antrag zügig einzureichen, da das Wohngeld erst ab Antragsstellung gewährt wird. In NRW kann dieser Antrag auch online gestellt werden. 


Andere Hilfen vom Staat:

Sollte der Anspruch auf Wohngeld nicht bestehen, können andere Hilfen beantragt werden. So gibt es in NRW in Pflegeheimen das Pflegewohngeld. Mit dieser Leistung werden die Investitionskosten übernommen, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Sollte trotz Pflegewohngeld eine Finanzierungslücke bestehen, bleibt der Antrag zur Hilfe zur Pflege, eine Leistung der Sozialhilfe.


Bei Fragen können Sie sich an die Verbraucherzentrale NRW in Gronau wenden. Diese ist telefonisch unter 02562 - 608 69 01 und per E-Mail unter gronau@verbraucherzentrale.nrw zu erreichen. Weiterführende Informationen zum Wohngeld sind zudem auf der Website  www.verbraucherzentrale.nrw/node/78141 aufgeführt.