Ergebnisse aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


Nachfolgend sehen Sie die Ergebnisse der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 17.08.2022. Alle Informationen und Sitzungsunterlagen können Sie     hiereinsehen.

  • Priorisierung der Bebauungspläne (Vorlage 419/2022)

    Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Gronau folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt die als Anlage beigefügte Priorisierung der Bebauungspläne. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei planleitenden Beschlüssen einen Vorschlag zur Einstufung des jeweiligen Planverfahrens zu machen.

    Im Vorfeld gab es eine interfraktionelle Beratung, deren Ergebnisse im Beschluss aufgenommen wurden.

    Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Haushaltsverabschiedung 2023 zwei mögliche B-Pläne der Priorität 2 dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen, um insbesondere den Strukturerhalt in bestehenden Siedlungsbereichen sicher zu stellen als auch mögliche Nachverdichtung mit der unmittelbaren Perspektive der Umsetzung aufzuzeigen.


  • Wasser- und Bodenverbände - Wahl der Ausscheidungsmitglieder der Gruppe C (Vorlage 516/2022) 

    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die folgenden Personen als Ausschussmitglieder und stellvertretende Ausschussmitglieder in den jeweiligen Wasser- und Bodenverbänden zu benennen:

    Wasser- und Bodenverband „Goorbach“

    • Bernhard Große-Schöttelkotte
    • Stellvertreter: Markus Röttger
    • Johannes Bügener-Alfert
    • Stellvertreter: Michael Hewing
    • Frank Kuhls
    • Stellvertreter: Hermann Hoffschlag
    • Wasser- und Bodenverband „Mittleres Dinkelgebiet“
    • André Homölle
    • Stellvertreter: Markus Schulte


  • Gründung einer kommunalen Genossenschaft ,,Kommunale Genossenschaft Innenstadt Gronau e.G.'' sowie einer kommunalen Gesellschaft Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG)''

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau, folgende Beschlüsse zu fassen:

    1. Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Gründung der Genossenschaft „Kommunale Genossenschaft Gronauer Innenstadt eG“.
    2. Die Stadt Gronau tritt der zu gründenden Genossenschaft „Kommunale Genossenschaft Gronauer Innenstadt eG" als Gründungsmitglied auf Basis des anliegenden Satzungsentwurfs bei.
    3. Die Stadt Gronau bringt die noch zu vermessenden (Teil-)Grundstücke aus den Flurstücken Gemarkung Gronau, Flur 38, Flurstücke 503 (anteilig ca. 380 qm), 504 (vollständig mit 38 qm), 549 (vollständig mit 222 qm), 596 (anteilig mit ca. 310 qm) und 649 (anteilig mit ca. 350 qm), zur Größe von insgesamt ca. 1.300 qm, die für die Errichtung des Gesundheitszentrums geeignet sind, in die Genossenschaft als Sacheinlage gegen eine angemessene Verzinsung ein.
    4. Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Gründung der „Quartiersentwicklungsgesellschaft Gronau mbH (QEG mbH)“.
    5. Die Stadt Gronau tritt der QEG mbH als einzige Gründungsgesellschafterin auf Basis des anliegenden Satzungsentwurfes mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,00 EUR bei.
    6. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Quartiersentwicklungsgesellschaft- mbH (nachfolgend QEG) werden nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ermächtigt, zu beschließen, dass die der noch zu gründenden Genossenschaft „Kommunale Genossenschaft Gronauer Innenstadt e.G.“ als Gründungsmitglied beitritt.
    7. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Planungen und Abstimmungen zur Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse zu veranlassen und bei Erforderlichkeit ergänzende Beschlüsse der zuständigen Gremien vorzubereiten sowie zur Beratung und Entscheidung dort vorzulegen.
    8. Der Rat beschließt, die Verwaltung möge umgehend ein Sachwertgutachten zu den an die künftige Genossenschaft zu übertragenen Flächen beauftragen.