Ergebnisse des Rates


Ausführliche Informationen über die Sitzungsunterlagen erhalten Sie im Ratsinfosystem.

  • Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2023; Kinder in Gronau und Epe sicher unterwegs - Stadt Gronau wird Partner des Projekts "Notinsel“

    Der Rat hat beschlossen:

    Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing das Projekt „Notinsel“ der Stiftung Hänsel + Gretel in Gronau und Epe zu initiieren und umzusetzen. Mit der Stiftung Hänsel + Gretel schließt die Stadt Gronau den entsprechenden Partnervertrag, wird Standortpartner und organisiert neben der Umsetzung auch die Projektvorstellung an den Kindertageseinrichtungen, Schulen und Jugendzentren in Gronau und Epe. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden bereitgestellt.

  • Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau (Westf.) vom 14.05.2021 Änderung der 2. Änderungssatzung

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Beschluss des Rates vom 23.08.2023 über den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau (Westf.) vom 14.05.2021 wird aufgehoben.

    2. Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der geänderten 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau (Westf.) vom 14.05.2021 (Anlage 2) mit Wirkung zum 01.01.2024.

  • Sportanlage "Eper Bülten"

    Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Hintergrund ist der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, dass die Verwaltung die von den Vereinen vorgelegten Unterlagen bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geprüft werden sollen. 

  • Schülerbeförderung

    Der Rat hat beschlossen:

    1. Für die Gronauer SuS zur Euregio-Gesamtschule nur noch eine Erstattung der Schülerfahrtkosten nach den Regelungen des SchulG NRW i.V.m. SchfkVO zu gewähren.

    2. Den Schülerspezialverkehr mittels Taxen nach entsprechender Einzelfallprüfung einzustellen bzw. diesen nur bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen einzurichten. Für die verbleibenden anspruchsberechtigten SuS ist die Erstattung der Schülerfahrtkosten nach den Regelungen des SchulG NRW zu gewähren.

    3. Alle fahrberechtigten Schüler die den ÖPNV nutzen mit einem Deutschlandticket auszustatten, sofern dieses insgesamt die günstigste Ticketvariante darstellt.

  • Evaluierung Hygieneautomaten und weiteres Vorgehen

    Der Rat der Stadt Gronau hat die Ausführungen der Verwaltung zur Nutzung der Hygieneautomaten an den weiterführenden Schulen zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Hygiene-Automaten an den weiterführenden Schulen aus den Toiletten zu entfernen und in den Sekretariaten unterzubringen, um so weiterhin Hygieneartikel zur Verfügung zu stellen.

  • Aufhebung von Ratsbeschlüssen zur Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organen städtischer Beteiligungen

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Rat zieht in diesem Einzelfall die Entscheidungskompetenz an sich.

    2. Der Rat hebt den Teilbeschluss über die Bestellung der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) (Ziffer 1. der Vorlage 629/2022 4. Ergänzung), der in der Sitzung des Rates vom 14.06.2023 gefasst wurde, vollständig auf, soweit dieser - neben dem Bürgermeister - die Bestellung von insgesamt 16 Mitgliedern der Gesellschafterversammlung und ihren Vertretern gemäß § 8 der Satzung der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) betrifft.

    Die Aufhebung erstreckt sich ferner auf an die Verwaltung als auch die Mitglieder der Gesellschafterversammlung gerichtete Anweisung, unverzüglich die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) in der beschlossenen und bekannten Fassung vornehmen zu lassen und ihre Eintragung im Handelsregister in der erforderlichen Form zu veranlassen (Gründung).

    3. Der Rat hebt den in der Sitzung vom 14.06.2023 gefassten Teilbeschluss vollständig auf, soweit dieser sich auf die an die Mitglieder der Gesellschafterversammlung gerichtete Anweisung des Rates erstreckt, satzungsgemäß unverzüglich eine erste Gesellschafterversammlung der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) einzuberufen und in dieser Versammlung Herrn Dr. Thomas Robbers, c/o Dr. Robbers + Kollegen Beratungsgesellschaft für Standort und Entwicklung mbH, Prinz-Eugen-Str. 2, 48151 Münster, zum Geschäftsführer der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau (QEG) zu bestellen (Ziffer 3 der Sitzungsvorlage 629/2022 4. Ergänzung).

  • Änderung des Gesellschaftsvertrags der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Rat zieht in diesem Einzelfall die Entscheidungskompetenz an sich.

    2. Der Rat beschließt die anliegende geänderte Fassung des Gesellschaftsvertrags für die Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH.

  • Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften

    Der Rat der Stadt Gronau hat folgende Beschlüsse gefasst:

    I.1) Der Rat zieht in diesem Einzelfall die Entscheidungskompetenz an sich.

    I.2) Zu den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung und ihren Vertretern gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrags der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) in der nunmehr geänderten Fassung vom 27.09.2023 (vgl. Beschluss gemäß Beschlussvorlagen-Nr.: 515/2023) werden bestellt:

    Mitglied: Hauptamtlicher Bürgermeister Doetkotte          Stellvertreter: Stadtbaurat Groß-Holtick

    Die Verwaltung als auch die Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden angewiesen und beauftragt, unverzüglich die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) in der nunmehr geänderten, beschlossenen und bekannten Fassung vornehmen zu lassen und ihre Eintragung in der erforderlichen Form zu veranlassen (Gründung).

    I.3) Bestellung von Herrn Dr. Thomas Robbers, c/o Dr. Robbers + Kollegen Beratungsgesellschaft für Standort und Entwicklung mbH, Prinz-Eugen-Str. 2, 48151 Münster, zum Geschäftsführer der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG)

    Der Rat der Stadt Gronau weist die Mitglieder der Gesellschafterversammlung an, satzungsgemäß unverzüglich eine erste Gesellschafterversammlung der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) einzuberufen und in dieser Versammlung Herrn Dr. Thomas Robbers, c/o Dr. Robbers + Kollegen Beratungsgesellschaft für Standort und Entwicklung mbH, Prinz-Eugen-Str. 2, 48151 Münster, zum Geschäftsführer der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) in der dazu erforderlichen Form zu bestellen.

    II.1) Der Rat bestellt Herrn Manfred Pfeiffer zum persönlichen Vertreter für Herrn Robert Brandt im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH. 

  • Verzinsliche Liquiditätshilfe (Startunterstützung) in Höhe von 50 T€ an die QEG mbH

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst: 

    1. Der Rat zieht in diesem Einzelfall die Entscheidungskompetenz an sich.

    2. Der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) wird nach ihrer Gründung eine verzinsliche Liquiditätshilfe in Form einer aktivierbaren Ausleihung über 50 T€ außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Bürgermeister angewiesen, den anliegenden Vertrag zu unterzeichnen.

    3. Die Unabweisbarkeit gem. § 83 Abs. 1 GO NRW wird festgestellt.

  • Beteiligung der Stadtwerke Gronau GmbH an der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation GmbH & Co. KG mit Sitz in Coesfeld (AG Coesfeld, HRA 7305) und an der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation Verwaltungs GmbH mit Sitz in Coesfeld (AG Coesfeld, HRB 14209

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Erwerb von Geschäftsanteilen in Höhe von insgesamt 10 % und nominal 5.000,00 € an der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation Verwaltungs GmbH und den Erwerb eines 10-prozentigen Kommanditkapitalanteils in Höhe von 45.000,00 € an der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Gronau GmbH zu. Der damit verbundenen Zahlung eines Ausgleichsbetrages von 50.000,00 € netto für Aufwendungen, die die bisherigen Gesellschafter in Bezug auf die Konzeption und Gründung der Stadtwerke Energiekooperation GmbH & Co. KG hatten, wird ebenfalls zugestimmt.

    2. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Gronau GmbH ist beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung dieses Zieles erforderlichen vertraglichen Vereinbarung abzuschließen, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie Beschlüsse herbeizuführen.

    Die Durchführung dieser Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht.

  • Liquidation der Energie-Kommunikation-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft Westmünsterland mbH mit Sitz in Bocholt (AG Coesfeld , HRB 8700)

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:

    Der Vertreter der Stadtwerke Gronau GmbH in der Gesellschafterversammlung der Energie-Kommunikation-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft Westmünsterland mbH wird angewiesen, die zur Umsetzung der nachfolgenden Punkte erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Verträge abzuschließen bzw. Beschlüsse zu fassen:

    a) Die Energie-Kommunikation-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft Westmünsterland mbH wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst.

    b) Herr Stefan Epping ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023 nicht mehr Geschäftsführer der Energie-Kommunikation-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft West-münsterland mbH.

    c) Herr Stefan Epping wird zum alleinigen Liquidator der Energie-Kommunikation- Beteiligungsverwaltungsgesellschaft Westmünsterland mbH bestellt.

    Dem Liquidator wird von der Gesellschafterversammlung Alleinvertretungsbefugnis erteilt.

    Die allgemeine Vertretungsregelung des Liquidators lautet wie folgt:
    Die Gesellschafterversammlung kann einen oder mehrere Liquidatoren bestellen. Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinschaftlich vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne Liquidatoren zur Alleinvertretung ermächtigen.

    d) Die Bücher und Schriften der Energie-Kommunikation-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft Westmünsterland mbH werden nach Beendigung der Liquidation von der Gesellschafterin Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH verwahrt.

    e) Der Liquidator wird ermächtigt, einen Notar seiner Wahl mit der Veröffentlichung der Liquidation im elektronischen Bundesanzeiger zu beauftragen und zu bevollmächtigen.

    Die Durchführung dieser Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht.

  • Weiterentwicklung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.08.2023

    Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:

    Der Rat nimmt die Rückmeldungen zur zum 01.08.2023 geänderten Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege zur Kenntnis und beschließt eine Übergangslösung bis zum 31.07.2024 hinsichtlich der Vergütung der Randzeitenbetreuung.


  • Kommunale Finanzierung des Trägeranteils zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder hier: Antrag des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken

    Der Rat der Stadt Gronau hat die Vertragsänderung über die kommunale Finanzierung des Trägeranteils zu den Betriebskosten nach den Bestimmungen der §§ 32 ff des Gesetzes zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zwischen der Stadt Gronau und dem Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken entsprechend des Vertragsentwurfes ab dem 01.08.2023 genehmigt.

  • Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften

    Es hat keine Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften gegeben.

  • Mitteilungen der Verwaltung

    Es gab keine Mitteilungen der Verwaltung.

  • Antrag der WEG-Fraktion vom 15.09.2023; Grundstücksvergabe durch die WTG

    Der Rat hat den Antrag der WEG-Fraktion abgelehnt.

  • Beratung Mietangelegenheit in einem Investorenmodell und Garantieerklärungen

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, da eine weitere Beratung im Haupt- und Finanzausschuss erforderlich ist.

  • Personalangelegenheit - Besetzung einer Führungsposition

    Der Rat der Stadt Gronau hat die Besetzung einer Führungsposition beschlossen.

  • Endausbau der Straßen Heuweide, Meersburger Weg und Meinders Kamp Vergabe der Straßenbauarbeiten

    Der Rat hat von seinem Entscheidungsrecht im Einzelfall Gebrauch gemacht und den Zuschlag für die Straßenbauarbeiten zum Endausbau der Straßen Heuweide, Meersburger Weg und Meinders Kamp erteilt.

  • Auftragsvergabe über Server für die Schul-IT

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, da das Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

  • Attraktivierung Dreiländersee - Neugestaltung der Freianlagen – Vergabeentscheidung 

    Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:

    Der Zuschlag für die Neugestaltung der Freianlagen am Dreiländersee in Gronau wird erteilt.