Initiative Bürgerbegehren „Stimme für den Bürger“ hat erstes Ziel erreicht


4316 Unterschriften hatte die Initiative „Stimme für den Bürger“ in den letzten Wochen gesammelt und fristgerecht am Montag beim Fachdienstleiter des Bürger- und Ratsservice, Daniel Alfert, abgegeben. Im Rat, der am 24. April tagt, müssen die Vertreter:innen des Rates entscheiden, ob den im Bürgerbegehren formulierten Forderungen nach Rücknahme der Änderungen bezüglich der Abfallentsorgung gefolgt wird oder ob es zum Bürgerentscheid kommt.

Verbunden mit der Rücknahme der Änderungen der Abfallentsorgung ist, dass

  • die Restmüllbehälter („graue Tonnen“) nicht mehr alle 4 Wochen, sondern wie bis zum 31.12.2023 wieder alle 2 Wochen geleert werden
  • für die Abfallentsorgung auch wieder Restmüllbehälter in den Größen von 50 Litern zugelassen werden sowie mindestens ein 50 Liter Restmüllbehälter vorgehalten werden muss
  • die Grundstückseigentümer:innen ihre eigenen und zuvor selbst gekauften Restmüllbehälter (50 Liter – 240 Liter) für die Abfallentsorgung benutzen dürfen und so wie in der Vergangenheit für die Beschaffung und Unterhaltung der Restmüllbehälter verantwortlich sind.

Eine Änderung der Abfallentsorgungssatzung – wie oben beschrieben - hätte finanzielle Auswirkungen zufolge, die sich auf rund 1,8 Millionen Euro belaufen würden. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten des Entsorgungsdienstleisters und denen der Stadt Gronau. Die Kosten des Entsorgungsdienstleisters umfassen den Mietkauf der Restmüllbehälter, die gemäß Vertrag mit dem Entsorgungsdienstleister bis zum 31.12.2029 zu zahlen sind, das Einsammeln der ausgelieferten Behälter und den Mehraufwand für die 14-tägige Sammlung des Restmülls. 

Die Kosten der Stadt Gronau beinhalten den Personalaufwand für die Umstellung der Restmüllabfuhr auf einen 14-tägigen Abfuhrrhythmus. 

Darin noch nicht enthalten sind die Kosten für die tatsächliche Durchführung des Bürgerentscheides, die sich voraussichtlich auf rund 35.000 Euro belaufen werden.

Bei einem Bürgerentscheid, der bis Ende Juli 2024 erfolgen müsste, können die stimmberechtigten Bürger:innen ab dem 16. Lebensjahr über das Begehren mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen. Es gilt die Mehrheit der gültigen wahlberechtigten-Stimmen, in Gronau sind das 7694 Stimmen.