Grund für die Verkehrseinschränkungen sind Verlegungen notwendiger Versorgungsleitungen.
Für den Fußgänger- und Radverkehr gelten gesonderte Regelungen: Innerhalb der jeweiligen Bauabschnitte, werden Radfahrende und Fußgänger:innen auf die gegenüberliegende Straßenseite geleitet. In diesen Bereichen wird zudem ein Parkverbot eingerichtet.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in den Bauabschnitten auf 30 km/h reduziert, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.