Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Er besteht aus Mitgliedern des Stadtrates und direkt gewählten Mitgliedern. Diese werden von den Menschen mit internationaler Familiengeschichte in der Stadt gewählt.
Integrationsratswahl: Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- Ausländische:r Staatsbürger:in ist;
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat;
- neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (z.B. (Spät)Aussiedler:innen).
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben,
- seit dem 29. August 2025 in der Stadt Gronau (Westf.) die Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer:innen, auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet oder die Asylbewerber:innen sind.
Benachrichtigung
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis der Stadt Gronau (Westf.) eingetragen sind, werden schriftlich durch die Wahlbenachrichtigung über den Wahltag und den für die jeweilige Person geltenden Stimmbezirk informiert.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung außerhalb von Gronau erhalten haben, werden nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Diese Personen und Personen, deren Einbürgerung im Melderegister der Stadt Gronau noch nicht erfasst ist, müssen bis zum 12. Tag vor der Wahl, also bis zum 02.09.2025, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Es darf nur das amtliche Formblatt verwendet werden. Dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen geeignete Nachweise (z.B. Einbürgerungsurkunde, Auszug aus dem Melderegister) beigefügt sein. Das amtliche Formularblatt kann hier abgerufen werden. Formulare können außerdem beim Integrationsmanager Herrn Werz bzw. dem Wahlamt der Stadt Gronau (Westf.) angefordert werden.
Stadt Gronau (Westf.), Herrn Werz, Besuchsanschrift: Neustraße 2, 48599 Gronau, Telefon: 02562 12-595, E-Mail: a.werz@gronau.de oder
Stadt Gronau (Westf.), Frau Kösters, Besuchsanschrift: Fabrikstraße 3, 48599 Gronau, Telefon: 02562 12-411, E-Mail: m.koesters@gronau.de.