Informationen zu den Sitzungsunterlagen erhalten Sie hier
Öffentlicher Teil
Bestellung von Schriftführungen für den Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt für die Dauer der Wahlperiode Herrn Patrick Ewering zum Schriftführer und Herrn Thilo Gausling zum stellvertretenden Schriftführer.
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW: Eingabe Nr. 7/2025 Bürgerantrag vom 18.09.2025 "Errichtung von Wasserspendern"
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz verwiesen.
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW: Eingabe Nr. 8/2025 Bürgerantrag vom 21.11.2025 "Prüfaufträge zur Optimierung der Gronauer Kläranlage (Vermeidung der Einleitung ungeklärter Abwässer vom Mischwasserrückhaltebecken in die Dinkel und Bau einer 4. Klärstufe) sowie zur Förderung privater Klein-Kläranlagen"
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Betriebsausschuss des Abwasserwerkes der Stadt Gronau verwiesen.
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für den Haupt- und Finanzausschuss zwei Vertreter/innen des Vorsitzenden zu wählen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss wählt zur/zum,
1. stellvertretenden Vorsitzenden Ratsmitglied Andrea Stenau-van Wüllen
2. stellvertretenden Vorsitzenden Ratsmitglied Kevin Dzietko
Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gem. § 106 GWB
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Satzung über die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Gronau unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB – Unterschwellenvergabe.
- Der Rat der Stadt Gronau setzt die am 14.11.2018 beschlossene Richtlinie zur Durchführung von Vergabeverfahren in der Stadt Gronau mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.
Exposé - Vermarktung der Grundstücke im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 190 "Markenfort"
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau nimmt die Ausführungen der Stadt Gronau in Bezug auf die Vermarktung der Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 190 „Markenfort“ insbesondere das Exposé zur Kenntnis.
22. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau (Westf.) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 22. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 21.12.1993 mit Wirkung vom 1. Januar 2026.
2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gronau (Westf.) zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau (Westf.) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Erlass der 5. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG vom 03.12.2019 (siehe Anlage 1), mit Wirkung vom 1. Januar 2025.
2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 17.12.2001
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) mit dem aus der Anlage 1 zu dieser Drucksache ersichtlichen Inhalt. Änderungen, die in der Sitzung angemerkt wurden, werden noch hinzugefügt und dem Rat vorgelegt.
Änderung der Gesellschaftsverträge der städtischen Beteiligungsgesellschaften
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Gesellschaftsverträge der
- Stadtwerke Gronau GmbH,
- Kulturbüro GmbH,
- Rock’n’Popmuseum GmbH,
- WGG Verwaltungsgesellschaft mbH,
- WGG Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG,
- Chance gGmbH,
- Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH,
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH
- Quartiersentwicklungsgesellschaft Innenstadt Gronau mbH,
gemäß den Synopsen (siehe Sitzungsunterlage) zu.
2. Der Rat weist die jeweiligen Gesellschafterversammlungen an, die Geschäftsführung mit der notariellen Beurkundung zu beauftragen. Die Beurkundung erfolgt unter Koordination des städtischen Beteiligungsmanagements.
Mitteilungen der Verwaltung
Der Bürgermeistere informiert, dass es bei zahlreichen Abbuchungen im Rahmen von SEPA-Lastschriftmandaten bei der Stadtkasse der Stadt Gronau ein technisches Problem gegeben hat. Bei vielen bereits gezahlten Forderungen wurden erneut Belastungen für den 01.12.2025 vorgemerkt. Diese Vormerkung wurde inzwischen vollständig zurückgenommen und die Banken sind entsprechend informiert.
Nichtöffentlicher Teil
Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen.
Verkauf von städtischen Grundstücken
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf bzw. Übertragung von Teilflächen aus einem städtischen Grundstück.
Verkauf von städtischen Grundstücken
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf von Teilflächen aus einem städtischen Grundstück.
Veräußerung von zwei Grundstücksteilflächen
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung Teilflächen eines Grundstücks an einen Investor zur Errichtung von Geschosswohnungsbau zu vermarkten.
