Ergebnisse des Rates vom 05.11.2025


Hier finden Sie alle detaillierten Informationen zu den Sitzungsunterlagen.

Öffentlicher Teil

  • Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters

    Der Altersvorsitzende Herbert Krause vereidigt den Bürgermeister Jörg von Borczyskowski.

  • Amtseinführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder

    Bürgermeister Jörg von Borczyskowski führt die Ratsmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

  • 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Gronau

    Der Rat beschließt die 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Gronau. 

  • 10. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gronau

    Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung (mittlere Spalte der Synopse).

  • Wahl der Stellvertretung des Bürgermeisters nach § 67 GO NRW

    Zu Stellvertretungen des Bürgermeisters werden vom Rat der Stadt Gronau gewählt:

    1. Stellvertreter des Bürgermeisters Ibrahim Savci (CDU)
    2. Stellvertreter des Bürgermeisters Wolfgang Rövekamp (SPD)
    3. Stellvertreterin des Bürgermeisters Elisabeth Bröker (UWG)
  • Amtseinführung und Verpflichtung der Stellvertretungen des Bürgermeisters

    Der Bürgermeister führt seine Stellvertretungen in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

  • Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse nach § 57 Abs. 1 und 2 und § 58 der Gemeindeordnung NRW; Beschluss über die Bildung von Ausschüssen Festlegung der personellen Stärke (Gesamtmitgliederzahl) Anzahl und Art der Mitglieder (Ratsmitglieder, Sachkundige Bürger/innen, Sachkundige Einwohner/innen)

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst entsprechend des einheitlichen Wahlvorschlages aller Fraktionen folgenden Beschluss.

  • Festlegung der Befugnisse der Ausschüsse nach § 58 der Gemeindeordnung NRW

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Zuständigkeitsordnung der Stadt Gronau (Westf.) unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderung in § 5 S. 1 von „Schulverwaltungsgesetz“ auf „Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

  • Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Besetzung der Ausschüsse anhand des vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlags.

  • Bestimmung der Ausschussvorsitzenden gem. § 58 Abs. 5 GO NRW

    Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz

    • Vorsitzende: Birgit Tegetmeyer, CDU 
    • Stellv. Vorsitzender: Dr. Chris Breuer, SPD

    Ausschuss für Planen, Bauen, Denkmalschutz

    • Vorsitzender: Sven Gabbe, CDU
    • Stellv. Vorsitzender: Dirk Hollekamp, WEG

    Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur

    • Vorsitzender: Daniel Speer, SPD
    • Stellv. Vorsitzender: Franz Küstner-Rensing, UWG

    Ausschuss für Soziales, Bevölkerungsentwicklung und strategische Sozialplanung

    • Vorsitzende: Natalie Schiemann, UWG
    • Stellv. Vorsitzender: Maurice Westermann, SPD

    Ausschuss für Gesundheit, medizinische Versorgung, Sport und Ehrenamt

    • Vorsitzender: Sergej Kernebeck, FDP
    • Stellv. Vorsitzender: Ludger Buß, SPD

    Rechnungsprüfungsausschuss

    • Vorsitzende: Andrea Stenau-van Wüllen, CDU
    • Stellv. Vorsitzender: Klaus Bieber, Grüne/Linke

    Wahlprüfungsausschuss

    • Vorsitzender: Michael Adamsky, CDU 
    • Stellv. Vorsitzender: Thomas Buß, CDU

    Betriebsausschuss Abwasserwerk

    • Vorsitzender: Dr. Chris Breuer, SPD
    • Stellv. Vorsitzender: Ludger Schabbing, CDU
  • Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe, Beiräte juristischer Personen, Personenvereinigungen und sonstigen Gremien

    Der Rat der Stadt Gronau bestellt folgende Vertreter:innen

  • Besetzung von Gremien der Sparkasse Westmünsterland

    I. a) Als Vertreter der Stadt Gronau in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland werden gewählt/entsandt: Mitglied

    • 1. Bürgermeister Jörg von Borczyskowski
    • 2. Thomas Buß, CDU
    • 3. Ludger Buß, SPD
    • 4. Ralf Zurloh, UWG
    • 5. Andre Mönsters, WEG
    • 6. Nico Kortbus, FDP

    b) Als persönliche Vertreter werden gewählt/entsandt: Stellvertreter/in zu Ziffer

    • 1. Erste Beigeordnete Christiane Schrader
    • 2. Ludger Schabbing, CDU
    • 3. Heidi Buskase, SPD
    • 4. Elisabeth Bröker, UWG
    • 5. Dirk Hollekamp, WEG
    • 6. Antonio Josefs, FDP

    II. Die vom Rat der Stadt Gronau in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland entsandten Vertreter/innen werden angewiesen, bei Beschlussfassungen entsprechend den im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland fortgeschriebenen Regelungen zu stimmen.

    III. Der Rat der Stadt Gronau wählt folgende Mitglieder in das Kuratorium der Sparkassenstiftung für Gronau:

    • 1. Bürgermeister Jörg von Borczyskowski
    • 2. Volker Himmel, CDU
    • 3. Heidi Buskase, SPD
    • 4. Denis Zaremba, UWG
    • 5. Birgit Hüsing-Hackfort, WEG
    • 6. Suat Dal, Grüne/Linke

    IV. Aus dem Rat der Stadt Gronau wird als Mitglied für den Beirat der Sparkasse Westmünsterland vorgeschlagen:

    • 1. Ludger Schabbing, CDU

    Darüber hinaus ist Bürgermeister Jörg von Borczyskowski qua Amt Mitglied des Beirates der Sparkasse Westmünsterland.

    V. Der Rat nimmt Kenntnis, dass Bürgermeister Jörg von Borczyskowski gem. § 10 Abs. 4 SpkG mit beratender Stimme an den Verwaltungsratssitzungen teilnimmt.

  • Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW; Entsendung von acht Vertreter/innen nebst Stellvertreter/innen

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) bestellt neben Bürgermeister Jörg von Borczyskowski und Erste Beigeordnete Christiane Schrader als dessen Vertreterin folgende sieben Vertreter/innen nebst Stellvertreter/innen für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW:

    Delegierte/r // Stellv. Delegierte/r 

    • 1.) BM Jörg von Borczyskowski // Erste Beigeordnete Christiane Schrader
    • 2.) Christian Post, CDU // Burkhard John, CDU
    • 3.) Kevin Dzietko, SPD // Carlotta Haben, SPD
    • 4.) Franz Küstner-Rensing, UWG // Susanne Reinhoffer, UWG
    • 5.) Andre Mönsters, WEG // Achim Meyer, WEG
    • 6.) Suat Dal, Grüne/Linke // Laura Meiser, Grüne/Linke
    • 7.) Nico Kortbus, FDP // Heiko Klaas, FDP
    • 8.) Herbert Krause, pro:Bürgerschaft // Tobias Petzold, pro:Bürgerschaft
  • Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften

    Es liegen keine Berichte vor.

  • Mitteilungen der Verwaltung

    Bürgermeister von Borczyskowski informiert, dass am 07.11.2025 eine Feuerwerk-Demonstration auf dem Hauptplatz von Fortuna Gronau e.V. stattfindet. Veranstalter ist Patrick Langenberg, die pyrotechnische Genehmigung hat die Bezirksregierung Münster erteilt.

    Die Stadt Gronau hat nach Prüfung dem Pyrotechniker die Erlaubnis zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände für die Dauer von max. 30 Minuten im Zeitraum von 19 – 22 Uhr erlaubt. Fortuna Gronau als Nutzer der Sportanlage hat der Veranstaltung zugestimmt.

  • Umsetzung des Sondervermögens in NRW

    Der Kämmerer Herr Eising informiert: 

    Vom NRW-Anteil der Mittel des Bundessondervermögens (rd. 21,1 Mrd. Euro) werden 60 % (rd. 12,7 Mrd. Euro) an die Kommunen weitergegeben. Davon werden 2,7 Mrd. Euro über sachspezifische Förderprogramme weitergereicht. Die übrigen 10 Mrd. Euro werden pauschal zugewiesen und interkommunal wie folgt verteilt: 

    • 80 % nach Einwohneranteil 
    • 10 % nach Flächenanteil 
    • 10 % nach dem Anteil am Durchschnitt der Schlüsselzuweisungen der Jahre 2021 – 2025
    • Vom danach ermittelten Anteil aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden 20 % für die Kreise reserviert und dort separat verteilt. Auf die anliegenden Informationen wird höflichst verwiesen. 

    Auswirkungen auf die Stadt Gronau: 

    • Die Stadt Gronau erwartet demnach einen Betrag in Höhe von 19,87 Mio. Euro in den Jahren 2025 bis 2036. 

    Dies bedeutet eine durchschnittliche jährliche investive Einzahlung in Höhe von 1,66 Mio. Euro. Dieser Betrag ist nach aktueller Erkenntnislage nicht ergebniswirksam. 

    Ergebniswirksam sind jedoch folgende Aspekte: 

    a) Vermeidung einer Neuverschuldung in Höhe von 19,87 Mio. Euro in den Jahren 2025 bis 2036. Dadurch sind weniger Schuldzinsen zu leisten.

    b) Die Bildung von Sonderposten verringert die künftige jährliche Abschreibungslast.

Nichtöffentlicher Teil