Ergebnisse des Rates vom 19.11.2025


Hier finden Sie alle detaillierten Informationen zu den Sitzungsunterlagen.

Öffentlicher Teil

  • I. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) für das Wirtschaftsjahr 2026  II. Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2026

    I. Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) für das Wirtschaftsjahr 2026 als Anlage zum Haushaltsplan (Budget 2025) mit

    • Einnahmen: 15.779.793 €
    • Ausgaben: 15.779.793 €
    • Erträge: 12.805.834 €
    • Aufwendungen: 8.595.132 €
    • Überschuss: 4.210.702 €

    2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) erforderlich ist, wird auf 3.900.000 € festgesetzt.

    3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

    4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die vom Abwasserwerk im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

    II. Die Gebührenkalkulation auf Basis des Wirtschaftsplanes 2026 weist keine Gebührenänderungen auf:

    • Die Schmutzwassergebühr bleibt konstant auf 2,98 €/cbm.
    • Die Niederschlagswassergebühr bleibt konstant auf 0,54 €/cbm.


  • Kenntnisnahme des mittelbaren Beteiligungsportfolios der Stadt Gronau über die Trianel-Beteiligungen TEE, TOW und TWS

    Der Rat der Stadt Gronau nimmt von ihren mittelbaren Beteiligungen über die Trianel Erneuerbaren Energien GmbH (TEE), Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (TOW) und Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (TWS) Kenntnis.


  • Änderung des Ortsrechts: Richtlinien der Stadt Gronau (Westf.) über die Gewährung von freiwilligen, sozialen Zuwendungen

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt die geänderte Fassung der Richtlinien über die Gewährung von freiwilligen, sozialen Leistungen unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

    • Der Betrag für Kleinstzuwendungen soll in der Richtlinie entgegen des Entwurfes nicht bei 250 Euro, sondern bei 500 Euro liegen.
    • „Menschen in finanziellen Notlagen“ und „sonstige soziale Zwecke“ sollen als eigenständige Punkt aufgeführt werden.

    Diese Richtlinie ist von den Gremien „Ausschuss für Soziales, Bevölkerungsentwicklung und strategische Sozialplanung“, „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ sowie „Seniorenbeirat“ bei der Vergabe von freiwilligen Zuwendungen anzuwenden.


  • Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 08.11.2025; "Bezuschussung zum Mensaessen"

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:

    Aus den nichtverausgabten Mitteln des Jahres 2025 werden 10.000 Euro für diesen Zweck zurückgestellt, damit der Bedarf in der haushaltslosen Zeit abgedeckt ist.

  • Änderung des Baugesetzbuchs durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025, das am 30.10.2025 in Kraft getreten ist

    Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Sitzungsvorlage zur Kenntnis.

    Dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz wird empfohlen, am 08.12.2025 zu beschließen:

    Dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sind alle Ersuchen der Bauaufsichtsbehörde in den Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB zur Beratung und Entscheidung vorzulegen, soweit für die Zulassung der Vorhaben nach „altem Recht“ die Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans oder einer sonstigen Satzung nach dem BauGB erforderlich gewesen wäre.


  • Erhöhung der Parkgebühren am Dreiländersee

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt und soll am 17.12.2025 im Rat neu beraten werden.

  • Budgetbericht für das III. Quartal 2025

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt den Bericht über die Budgetentwicklung für das III. Quartal 2025 zur Kenntnis.

  • Aktuelle finanzielle Situation und Sachstandsbericht

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

    Hier finden Sie die PowerPoint-Präsentation zur aktuellen finanziellen Situation.

  • Einleitung des Benehmensverfahrens gem. § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW 

    Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:

    Die Stadt Gronau nimmt das Eckpunktepapier des Kreises Borken vom 09.10.2025 zur Einleitung des Benehmensverfahrens zum Kreishaushalt 2026 zur Kenntnis.

    Die Stadt Gronau erteilt ihr diesbezügliches Benehmen zum Kreishaushalt.

  • Prüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Gronau (Westf.) am 14.09.2025 und der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Gronau (Westf.) am 28.09.2025

    • Der Rat erklärt die Wahl des Bürgermeisters am 14.09.2025 gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig.
    • Der Rat erklärt die Stichwahl des Bürgermeisters am 28.09.2025 gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig.


  • Prüfung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Gronau (Westf.) am 14.09.2025

    Der Rat erklärt die Wahl der Vertretung der Stadt Gronau (Westf.) am 14.09.2025 gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig.


  • Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Gronau (Westf.) am 14.09.2025

    Der Rat erklärt die Wahl des Integrationsrates der Stadt Gronau (Westf.) am 14.09.2025 gem. § 27 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig.


  • Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien 

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgende Beschlüsse:

    1. Der Rat der Stadt Gronau beruft den ehemaligen Bürgermeister Rainer Doetkotte aus den Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften Stadtwerke Gronau GmbH, Chance gGmbH, GfA mbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH, Kulturbüro Gronau GmbH, rock´n´popmuseum GmbH, WGG Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG sowie aus den Gesellschafterversammlungen der städt. Gesellschaften ab.
    2. Der Rat der Stadt Gronau entsendet in die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften Stadtwerke Gronau GmbH und Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH Herrn Bürgermeister Jörg von Borczyskowski als ordentliches Mitglied und Frau Erste Beigeordnete Christiane Schrader als dessen persönliche Vertreterin.
    3. Der Rat der Stadt Gronau entsendet in den Aufsichtsrat der städtischen Gesellschaft WGG Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG Herrn Bürgermeister Jörg von Borczyskowski als ordentliches Mitglied und Herrn Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als dessen persönlichen Vertreter.
    4. Der Rat der Stadt Gronau entsendet in die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften Chance gGmbH, GfA mbH, Kulturbüro Gronau GmbH und rock´n´popmuseum GmbH Frau Erste Beigeordnete Christiane Schrader als ordentliches Mitglied und Herrn Bürgermeister Jörg von Borczyskowski als deren persönlichen Vertreter.
    5. Der Rat der Stadt Gronau bestellt auf Vorschlag der UWG-Fraktion RM Susanne Reinhoffer als Vertreterin von RM Stephan Strestik in den Aufsichtsrat der Chance gGmbH und der GfA mbH.
    6. Der Rat der Stadt Gronau entsendet in die Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften Stadtwerke Gronau GmbH, Chance gGmbH, GfA mbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH, Kulturbüro Gronau GmbH, rock´n´popmuseum GmbH, WGG Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG und WGG-Verwaltungsgesellschaft Herrn Bürgermeister Jörg von Borczyskowski als ordentliches Mitglied und Frau Erste Beigeordnete Christiane Schrader als dessen persönliche Vertreterin.
    7. Der Rat der Stadt Gronau bestellt auf Vorschlag der UWG-Fraktion RM Susanne Reinhoffer als ordentliches Mitglied und als deren Stellvertretung RM Stephan Strestik in die Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften Stadtwerke Gronau GmbH, Chance gGmbH, GfA mbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH, Kulturbüro Gronau GmbH, rock´n´popmuseum GmbH, WGG Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG und WGG-Verwaltungsgesellschaft.
    8. Der Rat der Stadt Gronau bestellt Frau Susanne Reckels als Stellvertreterin für das beratende Mitglied Maria Schmeing gem. § 85 Abs. 2 SchulG NRW in den Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur.
    9. Der Rat wählt Herrn Winfrid Schmidt als persönlichen Vertreter für Frau Mechthild Große Dütting in den Wahlausschuss der Stadt Gronau.
    10. Der Rat wählt RM Marco Schnittker als ordentliches Mitglied und RM Anna Husung als stellv. Mitglied in den Beirat für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing.
    11. Der Rat wählt Herrn Kasim Akbulut als Nachfolger von Tamino Semper in den  Wahlausschuss der Stadt Gronau.
  • Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften 

    Es gab keine Berichte.

  • Mitteilungen der Verwaltung 

    1. Bürgermeister von Borczyskowski teilt mit, dass das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr derzeit keine Initiative zur Einführung neuer oder zusätzlicher Kfz-Kennzeichen plant.
    2. Bürgermeister von Borczyskowski informiert zur Planung einer neuen Euregio-Geschäftsstelle, dass der Wettbewerb für die Architektur abgeschlossen ist. Aktuell laufen die Ausschreibungen, um das Planerteam zu vervollständigen (Gebäudetechnik, Statik, Freianlagen). Mit einem Abschluss dieser Verfahren ist im 1. Quartal 2027 zu rechnen. 
    3. Bürgermeister von Borczyskowski berichtet, dass der defekte Aufzug im Gronauer Bahnhof wieder funktioniert und die Bahnsteige nun wieder barrierefrei zu erreichen sind.
    4. Erste Beigeordnete Schrader teilt mit, dass am 28.11.2025 der Kulturpreis der Stadt Gronau verliehen wird. Die Ratsmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.
    5. Stadtbaurat Groß-Holtick informiert zum aktuellen Sachstand Lennéstraße.
    6. Kämmerer Eising informiert, dass die Stadt Gronau nach Vorprüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungskanzlei antragsberechtigt im Sinne einer Schuldenübernahme nach dem sogenannten Altschuldenentlastungsgesetz ist und eventuell mit einer Zuwendung des Landes NRW in Höhe von 1,1 Mio. Euro rechnen könnte. Die Koordination erfolgt über die NRW-Bank.

Nichtöffentlicher Teil