Das Deutsch-Italienische Anwerbeabkommen - die Seele Europas


Als 1955 Bundesarbeitsminister Anton Storch (CDU) aus Adenauers Kabinett das Abkommen unterzeichnete, besiegelte die damalige Bundesrepublik Deutschland ihren ersten bilateralen Vertrag dieser Art. Nach dessen Vorbild folgten weitere Abkommen mit anderen Ländern wie Spanien, Griechenland, Portugal oder der Türkei.

Der Deutsch-Italienische Vertrag ermöglichte es deutschen Unternehmen, Arbeitskräfte aus Italien legal zu beschäftigen. In der Folge kamen Menschen aus diesem Land zum Arbeiten in zahlreichen Branchen nach Deutschland.

Seit den 1950er-Jahren wanderten insgesamt fast vier Millionen italienische Staatsbürger:innen nach Deutschland ein. Nicht alle blieben dauerhaft.

  • Was bewegte die Menschen über die verschiedenen Jahrzehnte hinweg nach Deutschland zu kommen?
  • Wie lebten und leben die Zugewanderten hier?
  • Wie integrierten sie sich?
  • Wie ist das Verhältnis zum Herkunftsland, zur heimischen Sprache und Kultur?
  • Warum gehen Menschen zurück, warum bleiben andere in Deutschland?

Der Vortrag wird diesen Fragen nachgehen und Hintergründe des vor 70 Jahren vereinbarten Anwerbeabkommens beleuchten.

Gelegenheit zu Fragen und Diskussion besteht im Anschluss an den Vortrag.

Referent ist Dr. jur. Alessandro Bellardita, Vorsitzender der Deutsch-Italienischen Gesellschaft Karlsruhe und selbst Sohn einer sizilianischen Familie, die Anfang der 1980er-Jahre nach Deutschland kam. Neben seiner Tätigkeit als Richter und Dozent an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen arbeitet er als freier Publizist für italienische und deutsche Zeitungen sowie als Autor von Sachbüchern und Romanen.

Der Vortrag ist gebührenfrei, eine Anmeldung bei der VHS jedoch erwünscht: Tel.: 02562 12-666 oder online: www.vhs-gronau.de