Ergebnisse des Rates vom 08.10.2025


Hier finden Sie alle detaillierten Informationen zu den Sitzungsunterlagen.

Öffentlicher Teil

  • Einwohnerfragestunde

    Ein Bürger hatte Fragen zur kostenfreien Nutzung der Räume im "Haus der Begegnung" durch die Initiative „Omas gegen Rechts“ sowie zu den Kriterien, nach denen die Stadt Gronau eine politisch ausgewogene Nutzung solcher öffentlich geförderten Räume sicherstellt.

    Die Fragen werden schriftlich beantwortet.

  • Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 17.09.2025; "Stilllegung des Passbildautomaten der Stadtverwaltung"

    Der Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft zur Einstellung der biometrischen Passbildautomaten in Eigenregie wurde vom Rat abgelehnt. Dies bedeutet, dass die beiden bereits aufgestellten Passbildautomaten im Rathaus-Service Gronau und Epe stehen bleiben.

  • Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 17.09.2025; " Öffentlicher Inklusionsspielplatz; Grundschule West, Grüne Aue"

    Der Antrag wurde von der Fraktion pro:Bürgerschaft zurückgezogen.

  • Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.09.2025; "Keine Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber:innen in Gronau - Wahrnehmung der Opt-Out-Regelung"

    1. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Bezahlkarte für Asylsuchende in Gronau nicht einzuführen, sowie die Wahrnehmung der Opt-Out-Regelung wurde abgelehnt.
    2. Die Verwaltung wird gebeten, alternative Maßnahmen zu prüfen, die die Integration und Teilhabe von Asylsuchenden in Gronau fördern, ohne zusätzliche Einschränkungen oder Stigmatisierungen zu erzeugen. 
  • Liquidation der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) - rechtliche und finanzielle Auswirkungen

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt: 

    1. Es wird eine Anschlussvereinbarung getroffen, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag mit Abschluss der Leistungsphase 3 endet.
    2. Die Gesellschafterversammlung der QEG GmbH wird angewiesen, den Auflösungsbeschlussmit Wirkung zum 01.01.2026 zu fassen und alle zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zuveranlassen.
  • Aktueller Sachstand Konflikt SG Gronau / Turo d'lzlo

    Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Sachstand zum Konflikt SG Gronau / Turo d‘Izlo zur Kenntnis. 

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt: 

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Nutzungsvertrag für die Platzanlage im Stadtpark Gronau anzupassen um den Spielbetrieb der Jugendmannschaften der G- bis D-Jugend des Vereins Turo d’Izlo zu ermöglichen. 
    2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Direktionsrecht im Hinblick auf die Mannschaftsstärke der Pächterin (SG Gronau), das zu entrichtende Nutzungsentgelt und die Jugendmannschaften der G- bis D-Jugend des Vereins Turo d’Izlo anzupassen ist und dann eine entsprechende Änderung vorzunehmen.
  • Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 130 "Inselpark Gronau", Stadtteil Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt:

    Die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 130 „Inselpark Gronau“, Stadtteil Gronau, wird durchgeführt für den  textlich und zeichnerisch beschriebenen Bereich (siehe Sitzungsvorlage). 

    Das Gebiet der Teilaufhebung umfasst mit der Blätter- und Wassertropfeninsel den zentralen Bereich des Inselparks nördlich der bebauten Innenstadtlage im Stadtteil Gronau. Im Gebiet der Teilaufhebung liegen die Flurstücke 124 (tlw.), 128 (tlw.), 140, 141, 142 und 161 der Flur 36, Gemarkung Gronau sowie die Flurstücke 1507 und 1508 der Flur 35, Gemarkung.

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebensmitteldiscounter Ochtruper Straße", Stadtteil Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt:

    1. siehe Beschlussteil 1 (Anlage 01)
    2. siehe Beschlussteil 2 (Anlage 01)
    3. siehe Beschlussteil 1 (Anlage 02)
    4.  siehe Beschlussteil 2 (Anlage 02)
    5. Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Ochtruper Straße“, Stadtteil Gronau, gem. § 10 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land 2 Nordrhein-Westfalen (alle Gesetze in der z.Zt. gültigen Fassung) als Satzung und billigt die dazugehörige Begründung. 

    Alle Anlagen können in der Sitzungsvorlage eingesehen werden. 

  • 111. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmitteldiscounter Ochtruper Straße", Stadtteil Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt: 

    1. siehe Beschlussteil 1 (Anlage 01)
    2. siehe Beschlussteil 2 (Anlage 01) 
    3. siehe Beschlussteil 1 (Anlage 02) 
    4. siehe Beschlussteil 2 (Anlage 02)
    5. Der Rat der Stadt Gronau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – alle Gesetzte in der z.Zt. gültigen Fassung – die 111. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmitteldiscounter Ochtruper Straße“, Stadtteil Gronau einschließlich Begründung.

    Alle Anlagen können in der Sitzungsvorlage eingesehen werden. 

  • 112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich "Windenergiegebiet Am Berge", Stadtteil Epe

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt: 

    1. Der Rat der Stadt Gronau nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind. 
    2. siehe Anlage 01 (Abwägungsmaterial)
    3. Der Rat der Stadt Gronau nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.
    4. siehe Anlage 02 (Abwägungsmaterial)
    5. Der Rat der Stadt Gronau beschließt auf der Grundlage des Baugestzbuchs (BauGB) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – alle Gesetze in der z.Zt. gültigen Fassung – die 112. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der dazugehörigen Begründung. 

    Alle Anlagen können in der Sitzungsvorlage eingesehen werden. 

  • Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Gronau (Westf.) für den öffentlichen Verkehr

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt:

    Die Widmung der Straßen (siehe  Sitzungsvorlage) und -wege für den öffentlichen Verkehr.
    Der Beschluss ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Widmungen werden im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

  • Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung für den Neubau einer Grundschule im Stadtwesten. 

  • Ausbuchung des Bilanzpostens zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die Bilanzierungshilfe gemäß § 6 Abs. 1 NKF-CUIG beginnend im Haushaltsjahr 2026 linear erfolgswirksam über längstens 50 Jahre abzuschreiben.  

  • Beteiligungsbericht 2023 der Stadt Gronau (Westf.)

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Beteiligungsbericht 2023 der Stadt Gronau. 

  • 50 Jahre Kommunale Neugliederung; Festakt am 07.11.2025

    Der Rat der Stadt Gronau nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Sachstand der Planungen.

  • Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften

    Es gab keine Berichte.

  • Mitteilungen der Verwaltung

    • Der Bürgermeister informiert, dass es im 1. Quartal 2026 eine Veranstaltung zur Ehrung und Verabschiedung von Ratsmitgliedern geben wird.
    • Der Bürgermeister informiert, dass es Schwerpunktkontrollen der Polizei im Bereich Fahrräder, insbesondere Fatbikes, gegeben hat. Daran war auch die niederländische Polizei mit speziellem Equipment beteiligt. Diese Kontrollen werden fortgesetzt.
    • Der Stadtbaurat erklärt, dass der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Digitales am 23.01.2025 beschlossen hat, dass an den drei Containerstandorten Alter Schlossplatz, Sudetenstraße und Alfertring eine Videoüberwachung eingeführt wird. Dies ist inzwischen auch umgesetzt worden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat jedoch Bedenken hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Konformität geäußert und die Einstellung der Überwachung gefordert. Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Entscheidung vorlegen, bis dahin wird die Überwachung fortgesetzt.

Nichtöffentlicher Teil