Die Statistik umfasst die Zählung der Wahlberechtigten, der Wahlscheinvermerke und der Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen. Zudem wird eine Zählung der Wähler:innen und ihrer Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen durchgeführt. Diese Erhebung erfolgt ausschließlich bei den Wahlen für den Kreistag. Die übrigen Wahlen sind hiervon nicht erfasst. Darüber hinaus erfolgt die Erhebung der Statistik ausschließlich bei der Urnenwahl im Wahlbezirk 13. Bei der Briefwahl erfolgt keine statistische Erhebung.
Der Landesbetrieb IT.NRW weist darauf hin, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und folgende Vorkehrungen dieser Sicherung dienen:
- Stimmbezirke, in denen die Statistik durchgeführt wird, müssen mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
- die Geburtsjahresgänge werden bei der Erhebung über die Stimmabgabe zu so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverfahren einzelner Wähler:innen möglich sind,
- Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel werden nicht zusammengeführt,
- die Stimmauszählung hat im Wahlraum ohne statistische Auswertung zu erfolgen; die Auswertung für statistische Zwecke darf erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur ohne Wählerverzeichnisse erfolgen und
- Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Stimmbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.
Informationen zum Ablauf
Für die Statistik werden amtliche Stimmzettel mit einer Kennzeichnung nach Geschlecht und Altersgruppe am oberen linken Rand anhand von Buchstaben (A – M) ausgegeben. Dies betrifft jedoch nur die Urnenwahl im Wahllokal 13 „Eilermarkschule“ und hier nur die Stimmzettel für die Wahl des Kreistages. Bei der Briefwahl im Wahlbezirk 13 sowie bei der Urnen- und Briefwahl in allen anderen Wahlbezirken in Gronau und Epe erfolgt keine Kennzeichnung und keine Erhebung. „Das Verfahren ist so gestaltet, dass im Wahllokal in der Eilermarkschule für die Kreistagswahl Stimmzettel mit zehn verschiedenen Kennbuchstaben ausgehändigt werden. Jeder Buchstabe steht für eine Altersgruppe je Geschlecht. Die Kennzeichnung mit einem Buchstaben und der Gruppenbeschreibung findet sich oben links auf dem Stimmzettel. So erhält zum Beispiel eine 1969 geborene Frau einen Stimmzettel mit dem Aufdruck „K. weiblich, geboren 1966 bis 1980“. Gleichzeitig findet sich der Kennbuchstabe auf der Wahlbenachrichtigung und im Wählerverzeichnis wieder. Das Verfahren ist so gewählt, dass die einzelne Stimmabgabe nicht nachvollzogen werden kann und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.“ erläutert der Leiter des Wahlamtes Daniel Alfert.
Bei der Auszählung der Stimmen durch die Wahlvorstände bleibt die statistische Kennzeichnung unberücksichtigt. Die Auszählung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen erfolgt in der Woche nach der Wahl. Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik gibt es beim Wahlamt der Stadt Gronau unter 02562 12-412.