Die Stimmen für die Wahlen am Sonntag, 14.09.2025, können entweder am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr im jeweiligen Wahllokal mit dem klassischen Gang zur Wahlurne oder bereits vorher per Briefwahl abgegeben werden.
Die Frist, Wahlscheinanträge für die Briefwahl zu stellen, endet am Freitag, 12.09.2025, um 15 Uhr. Aufgrund der üblichen Postlaufzeiten wird dringend empfohlen, Briefwahlanträge möglichst vor Ort in einem der Wahlbüros zu stellen. Dort kann die Briefwahl anschließend direkt vor Ort durchgeführt werden, sodass man sich die Postlaufzeiten erspart.
Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese jedoch bislang nicht erhalten hat, sollte umgehend Kontakt zum Wahlamt aufnehmen (Tel.: 02562/12-215, -411 oder -412), da die Möglichkeit, bei Verlust oder fehlgeschlagener Zustellung neue Unterlagen zu bekommen, am Samstag, 13.09.2025, um 12 Uhr endet. Danach kann man keine neuen Unterlagen mehr erhalten. Auch eine Wahl im Wahllokal am Sonntag wäre für diesen Personenkreis ohne Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) nicht möglich. Daher wird in diesen Fällen dringend empfohlen, rechtzeitig Kontakt zum Wahlamt aufzunehmen.
Achtung: Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, muss darauf achten, dass die Absendung des Wahlbriefs rechtzeitig erfolgt. Denn: Für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der Stadt sind die Briefwähler:innen selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Wer den Gang zum Briefkasten verpasst, kann seinen Wahlbrief noch bis spätestens 16 Uhr am Wahlsonntag (14.09.2025) direkt bei der Stadt Gronau, Neustraße 31, 48599 Gronau, einwerfen.