Die Grundlage für diese Entscheidung bildete der Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz (MUK) vom 21. Januar 2025. Bereits zuvor gab es in Teilbereichen auf der Gronauer Straße einen Verkehrsversuch, der im November 2023 gestartet war. Dabei wurde die Geschwindigkeit auf Tempo 20 reduziert und die Vorfahrtregelung auf „rechts vor links“ umgestellt. Durch bauliche Verengungen wurde die Verkehrsberuhigung zusätzlich unterstützt.
Im März 2024 beschloss der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz die Verlängerung dieses Verkehrsversuchs bis September 2024. Während dieser Zeit wurden Verkehrsmessungen durchgeführt, deren Ergebnisse in die jetzige Entscheidung eingeflossen sind.