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öffentlicher Teil:
Bürgerantrag vom 09.03.2026 "Einrichtung einer Schülerbeförderung in den Außenbereichen der Stadt Gronau"
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bürgerantrag zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das:
- Der Bürgerantrag bleibt bis zum Abschluss der laufenden Prüfung zur Möglichkeit der Einrichtung eines ÖPNV im Außenbereich ruhen.
- Die Ergebnisse der Prüfung zur Möglichkeit der Einrichtung eines ÖPNV im Außenbereich werden nach ihrem Abschluss im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz und im Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird der Antrag der Elterninitiative erneut aufgegriffen und beraten.
Ausblick auf ein Betriebskonzept zur ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser Personen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Inhaltsangabe des Gesamtkonzeptes über die Neuausrichtung der Angebote für Menschen ohne Obdach sowie von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat die finale Version des Konzeptes vor Inbetriebnahme der neuen Einrichtung vorzulegen.
- Der Rat der Stadt Gronau stimmt den Eckpunkten des neuen Betriebsmodells grundsätzlich zu.
- Der Rat der Stadt Gronau beauftragt die Verwaltung, im Konzept zur Neuausrichtung der Angebote für Menschen ohne Obdach sowie von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen die Angebote für die Zielgruppe der männlichen Obdachlosen auf das Modell 5 auszurichten und bei den Haushaltsplanungen ab 2027 Maßnahmekosten in Höhe von 230.000 Euro p.a. einzuplanen.
- Der Rat der Stadt Gronau stimmt den Eckpunkten des Belegungsmanagements grundsätzlich zu.
- Der Rat der Stadt Gronau beauftragt die Verwaltung, mit der Chance gGmbH in Verhandlung zu treten, sodass die Betreuung obdachloser Männer im Stadtgebiet ab dem 01.11.2026 bis zum 30.06.2028 durch die Tochtergesellschaft erfolgen kann. Die Vergabe soll im Rahmen eines Inhouse-Geschäfts abgewickelt werden. Zur Entscheidung über eine Verlängerung des Projektes ab dem 01.07.2028 soll der Träger im Ausschuss für Soziales, Bevölkerungsentwicklung und strategische Sozialplanung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2027 von den Erfahrungen berichten.
- Der Rat der Stadt Gronau stimmt den Eckpunkten des Raumprogramms grundsätzlich zu. Einer der aufgeführten Versionen, je nach Preis und Verfügbarkeit, soll umgesetzt werden.
Dienstanweisung für § 13 KomHVO NRW
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die neue Dienstanweisung zu § 13 KomHVO NRW der Stadt Gronau (Westf.) zur Kenntnis.
Darauf basierend beschließt der Rat der Stadt Gronau (Westf.), die Wertgrenze nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW auf 1.000.000,- Euro festzulegen.
