Die Voraussetzungen zur Durchführung der sogenannten Brauchtumsfeuer ergeben sich aus § 12 der „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gronau (Westf.)“.
Hier gelangen Sie zur Verordnung – Bitte beachten Sie § 12 auf Seite 10 (PDF)
Nicht zuletzt aus Umwelt- und Tierschutzgründen legt die Stadt Gronau großen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben:
„Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören Osterfeuer.“
Private Osterfeuer sind nicht gestattet.
Anmeldung:
Die Anmeldungen zulässiger Osterfeuer können über den Online-Antrag beantragt werden.
Alternativ wird auf Anfrage unter ordnungsamt@gronau.de der Link zur Verfügung gestellt.
Die Anmeldungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte(n).
- Alter der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt/beaufsichtigen.
- Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll.
- Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen.
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials.
- Getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Mobiltelefon für Notruf).
