Erlass einer sofortigen Haushaltssperre für den Haushalt der Stadt Gronau


Die Haushaltssperre sieht unter anderem vor, dass die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen bis zum Jahresende gekürzt werden. Freiwillige Leistungen der Stadt werden zunächst vollständig gesperrt. Davon unberührt bleiben alle gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen. Sozialleistungen sowie andere rechtlich oder vertraglich zugesicherte Ansprüche werden weiterhin erfüllt. Über notwendige Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.

Mit der sofortigen Haushaltssperre reagiert die Stadtverwaltung auf die unerwartete finanzielle Belastung. Ziel ist es, die finanziellen Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen und dadurch die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu vermeiden.

Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass Bürger:innen, Vereine sowie andere Einrichtungen die Auswirkungen der Haushaltssperre spüren werden. Insbesondere bei freiwilligen Leistungen oder geplanten Projekten kann es zu Einschränkungen, Verschiebungen oder einem Wegfall von Angeboten kommen.