Ergebnisse des Rates vom 10.06.2026


Hier finden Sie alle detaillierten Informationen zu den Sitzungsunterlagen.


Öffentlicher Teil

  • Modell zur Neuausrichtung des ÖPNV in der Stadt Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die Ausführungen (Präsentation) der Rechtsanwaltsgesellschaft EY Law zur Kenntnis und beauftragt die Stadtverwaltung Gronau die konzeptionellen Überlegungen zur Neuausrichtung des ÖPNV in Gronau und Epe zu vertiefen.

    Hierbei ist in gemeinsamer und einvernehmlicher Abstimmung mit der Stadtwerke Gronau GmbH und dem Kreis Borken ein steuerlicher Querverbund anzustreben, der wirtschaftliche Vorteile für die Stadt Gronau beinhaltet, ohne dass das bestehende Leistungsangebot des ÖPNV (Status quo) in Gronau und Epe beeinträchtigt wird.

    Auf dieser Grundlage fasst der Rat die folgenden Beschlüsse:

    • Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Übernahme der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft nach § 3 Abs. 1 S. 1 ÖPNVG NRW durch die Stadt Gronau mit dem Kreis Borken zu erörtern sowie entsprechende vorbereitende Maßnahmen zu ergreifen. 
    • Nach Abschluss der Gespräche und der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen sind die entsprechenden Ergebnisse und Unterlagen dem Rat zur Entscheidung über die konkrete Umsetzung vorzulegen.
  • Sauberes Stadtbild - Baustein: Konzept gegen die Vermüllung von Containerstandorten

    1. Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt das Konzept der Verwaltung gegen die Vermüllung von Containerstandorten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgestellten Bausteins, wie in der Sitzungsvorlage beschrieben.

    2. Die Verwaltung wird mit den folgenden zwei Prüfaufträgen beauftragt und die Ergebnisse sind im weiteren Beratungsverlauf vorzustellen:

      Interkommunale Zusammenarbeit: Prüfung, ob ein kommunaler Ordnungsaußendienst ganz oder teilweise als interkommunales Kooperationsprojekt mit Nachbarkommunen entwickelt und über das NRW-Programm zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit gefördert werden kann. Zu prüfen sind insbesondere Aufgabenprofil, mögliche Kooperationspartner, Organisationsform, Förderfähigkeit, Eigena nteil, Personal- und Sachkosten, Qualifikationsanforderungen, Zuständigkeiten, Haftungs- und Datenschutzfragen sowie mögliche Pilotvarianten.

      Chance gGmbH / Jobcenter Kreis Borken: Prüfung, ob ergänzend ein nicht -hoheitlic her „Stadts ervic e Gronau“ über die Chance gGmbH in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Kreis Borken aufgebaut werden kann. Zu prüfen sind insbesondere geeignete Aufgaben, rechtliche Grenzen, Anleitung und Qualifizierung, sozialpädagogische Begleitung sowie Fördermöglichkeiten nach § 16i, § 16e und § 16d SGB II sowie über Eingliederungszuschüsse. Zusätzlich soll dargestellt werden, ob und wie beide Ansätze kombiniert werden können, etwa durch gemeinsame Einsätze von kommunalem Ordnungsaußendienst und nicht - hoheitlichem Stadtservice.

    3. Darüber hinaus werden die Fachausschüsse Mobilität, Umwelt und Klimaschutz, Schule, Bildung und Kultur und der Haupt - und Finanzausschuss mit der weiteren Umsetzung des Konzepts beauftragt. Die Öffentlichkeit ist entsprechend einzubinden und zu informieren.
  • Kita Haus Buterland – Aktualisierung des Ratsbeschlusses

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hebt den Beschluss vom 25.03.2026 auf und beschließt die Unterbringung der drei Gruppen der Kita Haus Buterland in den jetzigen Räumlichkeiten des Familienzentrums Luise. Die U3-Gruppe und eine Ü3-Gruppe werden in Luise Haus 3 (Schiefe Str. 50) betreut. Die zweite Ü3-Gruppe wird im 2. OG des Haus 1 (Altbau Schiefe Str. 41) verortet.

  • Errichtung einer Unterkunft für Obdachlose am Standort Drosselweg 10

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Errichtung einer schlüsselfertigen und funktionsfähigen Unterkunft für obdachlose Männer zum 31.10.2026 gemäß Vorlage.

  • Kenntnisnahme der Genehmigungsverfügung des Kreises Borken zum Haushalt 2026 der Stadt Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die Verfügung des Kreises Borken zum Haushalt 2026 zur Kenntnis.

  • Vorstellung der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die vorgelegte Schulentwicklungsplanung.

  • Zügigkeit der Fridtjof Nansen Realschule

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Verwaltung zu beauftragen, bei der Bezirksregierung Münster die dauerhafte Erweiterung der Fridtjof-Nansen-Realschule von derzeit drei auf künftig vier Züge gem. § 81 SchulG NRW ab dem Schuljahr 2027/2028 zu beantragen.

  • Stellungnahme des Rates der Stadt Gronau zum Bürgerantrag „Resolution zu Menschenrechtsverletzungen in der Region Rojava“

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die vorgeschlagene Resolution zu Menschenrechtsverletzungen in der Region Rojava zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese als öffentliche Stellungnahme des Rates der Stadt Gronau zu veröffentlichen.

  • Aufwanddeckungsgrad der Euregio-Volkshochschule - hier: Erhöhung der Teilnahmegebühren der Euregio-Volkshochschule

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt

    1. die Erhöhung der Teilnahmegebühren der Euregio-Volkshochschule um 10% je Unterrichtseinheit (UE) à 45 Minuten.
    2. eine kontinuierliche Erhöhung der Gebühren angelehnt an den allgemeinen Verbraucherpreisindex alle zwei Jahre.
    3. darüber hinaus keine weitere Erhöhung des Aufwanddeckungsgrads für die Euregio-Volkshochschule unter Berücksichtigung aller einfließenden Faktoren.
  • Änderung der Beteiligungsrichtlinie und Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Aufhebung der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Gronau (Westf.) vom 17.07.2013 (i.d.F. vom 24.09.2014) und beschließt die Neufassungen der aktualisierten Beteiligungsrichtlinie sowie der Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Gronau (West.) entsprechend der angehängten Synopsen, inklusive der im Haupt - und Finanzausschuss am 27.05.2026 beschlossenen Änderungen.

  • Budgetbericht für das I. Quartal 2026

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt den Bericht über die Budgetentwicklung für das I. Quartal 2026 zur Kenntnis.

  •  Ermächtigungsübertragung von 2025 nach 2026 gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die Übertragung von Ermächtigungen i. H. v. 38.782.450,00 Euro aus dem Haushalt 2025 nach 2026 gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO NRW zur Kenntnis.

  •  Entwurf des Jahresabschlusses 2025 der Stadt Gronau (Westf.)

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 zur Kenntnis und verweist ihn gemäß § 102 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) mit den dazugehörigen Anlagen zur Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss.

  •  Wahl eines Mitgliedes für das Netzwerk "Europa fängt in der Gemeinde an"

    Der Rat der Stadt Gronau (W es tf.) wählt als Mitglied für das Netz werk „Europa fängt in der Gemeinde an“
    Ratsmitglied Susanne Reinhoffer.

  •  Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW und anderen Gremien

    1. Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) wählt Herrn Alexander von der Heyde als Mitglied und Ratsmitglied Herbert Krause als persönlichen Vertreter in den Aufsichtsrat der Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG.
    2. Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) wählt Herrn Alexander von der Heyde als Mitglied und Ratsmitglied Herbert Krause als persönlichen Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG.
  • Mitteilungen der Verwaltung

    Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

    Der Bürgermeister informiert, dass die Stadt im Rahmen des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten Fördermittel für die energetische Sanierung der Sporthalle 2 sowie die Umwandlung des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz für die SG Gronau beantragt habe. Er teilt mit, dass die Anträge nicht berücksichtigt worden seien, wobei keine Gründe für die Ablehnung genannt worden seien. Er vermutet, dass der Reifegrad der Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichend gewesen sei. Zudem weist er darauf hin, dass das Programm stark überzeichnet gewesen sei. Für den Herbst sei ein neuer Aufruf für das Förderprogramm SKS angekündigt, und derzeit würden mögliche Projekte identifiziert.

    Planungen und Zeitschiene der Findungskommission

    Der Bürgermeister erläutert die Zeitschiene für die Findungskommission zur Besetzung der Stelle des Stadtbaurats/Stadtbaurätin. Die zweite Sitzung der Findungskommission zur Beratung des finalen Entwurfs der Stellenanzeige sei für den 29. Juni um 18 Uhr im Ratssaal angesetzt, wobei auch Berater anwesend sein würden. In der Ratssitzung am 15. Juli solle der Beschluss zur Stellenanzeige gefasst werden, mit einer anschließenden Veröffentlichung. Die Bewerbungsfrist ende am 6. September. Am 21. September um 18 Uhr sei eine Sitzung der Findungskommission zur Auswertung der Gesprächsergebnisse geplant, und die Vorstellungsgespräche würden am 21. Oktober ab 9:00 Uhr stattfinden. Der Veranstaltungsort werde noch bekannt gegeben. Die Wahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten solle in der Ratssitzung am 14. Oktober um 18 Uhr erfolgen.

    LKW-Durchfahrtsverbot Gronauer Straße und Oststraße

    Stadtbaurat Groß-Holtick berichtet über den aktuellen Stand der Baumaßnahme an der Ortsdurchfahrt Epe. Er gibt an, dass der Landesbetrieb mitgeteilt habe, die Maßnahme könne voraussichtlich bis Ende der nächsten Woche abgeschlossen werden, sodass die Schilder enthüllt werden könnten. Er weist jedoch darauf hin, dass sich dieser Zeitplan bereits mehrfach verschoben habe.

    Containeranlage am Jöbkesweg

    Stadtbaurat Groß-Holtick informiert, dass die Containeranlage am Jöbkesweg abgebaut werden, da die Zahl der geflüchteten Menschen soweit zurückgegangen sei, dass die Anlage nicht länger benötigt werde.