Neuer Wohngeld-Onlineantrag


Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und auch auf der Homepage der Stadt Gronau stehen die Antragsarten zur Verfügung.

Im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, für die Bürger:innen digitale Anträge in moderner und standardisierter Form zu schaffen. Der nutzerfreundliche Wohngeldantrag wurde von Bund und einigen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen entwickelt. Nach erfolgreichem Probebetrieb wurden nach und nach alle nordrhein-westfälischen Wohngeldbehörden angeschlossen, so dass der Antrag nebst den weiteren Antragsformen flächendeckend zum Einsatz kommt.

Für die Bürger:innen des Landes bleibt auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich mit dem Wohngeldrechner zu berechnen. Im Anschluss an die Berechnung besteht dann auch der Zugang zum neuen Online-Antrag.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden im Wohnungs- und Rentenservice der Stadt Gronau.

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