Hier finden Sie alle detaillierten Informationen zu den Sitzungsunterlagen.
Öffentlicher Teil
Überörtliche Prüfung der Stadt Gronau (Westf.) im Jahr 2025/2026 durch die Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) NRW Gesamtbericht der gpaNRW vom 19.02.2026 - Präsentation
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt den Prüfbericht der gpaNRW zur Kenntnis. Der Bürgermeister legt ihn gemäß § 105 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Beratung vor.
Sachstandsbericht Bernhard-Overbergschule
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den aktuellen Planungs- und Kostenstand zur Kenntnis und beschließt auf dieser Basis die weitere Planung bis einschl. Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für das Gesamtprojekt Neubau der Bernhard-Overberg-Schule.Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, vor dem Hintergrund der finanztechnischen Situation der Stadt Gronau, die weitere Umsetzung der Baumaßnahme (LPH 5-9) zu verschieben und sodann in die mittelfristige Finanzplanung 2029 aufzunehmen.Sachstandsbericht Buterlandschule
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Planungsprozess mit Schule, Architekten und dem Planungsteam schnellstmöglich, spätestens bis Ende 2026, so anzupassen, dass eine entsprechende Planung mit einem Kostendeckel von 17 Mio. Euro dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowie dem Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur zur Entscheidung vorgelegt wird.Ostumgehung K59n
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Die Planung der K59n wird zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen.Bürgerantrag vom 29.01.2026 "Öffentliche Stellungnahme der Stadt Gronau zu Menschenrechtsverletzungen in der Region Rojava (Cizire/Jazira)"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der Rat verweist den Antrag an den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration und beauftragt ihn, eine Stellungnahme hinsichtlich der Ziffern 1 a, b und c zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung und Beschlussfassung vorzulegen.Bürgerversammlung "Naherholungsgebiet Dreiländersee"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Tennishalle am „Brechter Weg“ vor.
Die von Investoren eingereichten Konzepte sollen anschließend nach den durchgeführten politischen Beratungen in einer erneuten Bürgerversammlung vorgestellt werden.
Beim Entscheidungsfindungsprozess der politischen Gremien wird eine Gewichtung der vorgestellten Konzepte im Verhältnis „60 % für das Konzept und 40 % für den gebotenen Kaufpreis“ festgelegt.Bezuschussung zum Mensa-Essen Hier: Verlängerung der Bezuschussung bis zum Ende der Vertragslaufzeit
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt, den Zuschuss zur Mittagsverpflegung bis zum Ende des derzeitigen Vertrages mit dem Caterer fortzuführen, längstens bis zum 31.07.2028
Für die Fortführung werden Mittel i. H. v. jährlich 15.000 € in den Haushalt eingestellt.Bereitstellung einer Übergangslösung für die Kita St. Marien durch die Stadt Gronau
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt das ehemalige Gebäude des Familienzentrums Dinkelnest als Überganglösung für die Kita St. Marien bereitzustellen.
Übernahme von Investitionskosten für die Kita St. Agatha
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Die Mittel für die Investitionsmaßnahme der Zentralrendantur Ahaus-Vreden an der Kindertageseinrichtung St. Agatha in Höhe von maximal 504.251,45 € werden in die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2027 und 2028 eingeplant. Die Mittel werden mit dem Sperrvermerk versehen, dass eine Freigabe der Mittel nur erfolgt, wenn bis zum 30.06.2026 ordentliche Beschreibungen der Leistungen für eine baufachliche Prüfung vorliegen.Förderung für Energiesparmodelle an Schulen
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgende Beschlüsse:
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Einführung eines kommunalen Energiesparmodells in teilnehmenden städtischen Schulen. Das Energiesparmodell soll zunächst an fünf Schulen umgesetzt und anschließend perspektivisch auf weitere Schulen ausgeweitet werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung dieser Maßnahme einen Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes zu stellen und das Projekt nach Bewilligung umzusetzen.
Bereitstellung von konsumtiven Mitteln für die Maßnahme "notwendige Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage für die Euregio Gesamtschule am Standort Gildehauser Damm 49" Hier: Feststellung der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gemäß §82 Abs. 1 Nr. 1 GO NW
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 166.827,23 € in der haushaltslosen Zeit, für die notwendige Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage für die Euregio Gesamtschule am Standort Gildehauser Damm 49. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu überprüfen, ob die Aufwendungen aktiviert werden können.
Es handelt sich um eine bedeutsame und notwendige Maßnahme, die einen dringenden, sofortigen Handlungsbedarf seitens der Stadt Gronau erfordert. Insofern wird die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß §82 Abs. 1 Nr. 1 GO NW festgestellt.
Hebesatzsatzung 2026 der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Hebesatzsatzung der Stadt Gronau (Westf.) mit dem aus der Anlage 1 zu Sitzungsvorlage 69/2026 ersichtlichen Inhalt.
Wirtschaftsplan 2026 der Zentralen Bau- und Umweltdienste
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der Rat stellt den Wirtschaftsplan 2026 der Zentralen Bau- und Umweltdienste der Stadt Gronau (Westf.) fest. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, inwieweit aktivierbare Güter im Wirtschaftsplan enthalten sind.Budgetbericht für das IV. Quartal 2025
Der Rat nimmt den Bericht über die Budgetentwicklung für das IV. Quartal 2025 zur Kenntnis.
Anstieg der Einwohnerzahl und Auswirkungen auf das Aufgabenportfolio der Stadtverwaltung (hier: Überschreitung der 50.000er-Grenze)
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Ausführungen der Verwaltung in Bezug auf die wachsenden Einwohnerzahlen und die Möglichkeit zur Zuordnung als „Große kreisangehörige Stadt“ zur Kenntnis und beschließt, keinen Antrag auf Zuordnung als „Große kreisangehörige Stadt“ zu stellen.
Eingruppierung der Wahlbeamtin und des Wahlbeamten der Stadt Gronau im Zusammenhang mit der über 50.000 gestiegenen Einwohnerzahl
Der Rat nimmt die von IT-NRW aktuell veröffentlichten Einwohnerzahlen zur Kenntnis und stellt fest, dass die Einwohnerzahl über mehrere halbjährlich ermittelte Stichtage über 50.000 liegt.
Der Rat stellt fest, dass der Umfang, die Schwierigkeit und die Bedeutung der Aufgaben der Ersten Beigeordneten und des Stadtbaurats der Stadt Gronau so bemessen sind, dass die Höchstbesolderungsgruppe für das Amt gemäß § 2 Abs. 3 und 4 der Eingruppierungsverordnung NRW in Anspruch zu nehmen ist.Wasser- und Bodenverband "Amtsvenngebiet" - Wahl der Mitglieder des Verbandsausschusses aus der Gruppe der Städte und Gemeinden
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) benennt die folgenden Personen als Ausschussmitglieder des Wasser- und Bodenverbandes „Amtsvenngebiet“:
Herr Jan-Wilm Schlamann,
Stellvertreter: Herr Peter Bakenecker-Serné,Herr Hermann Hoffschlag,
Stellvertreter: Herr Sebastian Stern.Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe, Beiräte juristischer Personen, Personenvereinigungen und sonstigen Gremien
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) bestellt die Mitglieder der Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte.
Besetzung von Ausschüssen
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt Kenntnis:
- Herrn Philipp Kirchner rückt als stellv. sachkundiger Bürger in den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz nach.
- Herrn Philipp Kirchner rückt als sachkundiger Bürger und Herrn Wilhelm Figge als stellv. sachkundiger Bürger in den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz nach.
Bildung und Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgende Beschlüsse:
- Der Rat beschließt gem. § 57 I i.V.m. § 58 IV GO NRW, dass dem Stadtsportverband das Sonderrecht gewährt wird, dem Ausschuss für Gesundheit, medizinische Versorgung, Sport und Ehrenamt mit einem beratenden Mitglied nebst Stellvertretung (§ 58 IV GO NRW) anzugehören.
- Der Rat bestellt als Vertreterin des Stadtsportverbandes Frau Gertrud Meyer zum beratenden Mitglied und Herrn Holger Schmidt als deren Stellvertretung in den Ausschuss für Gesundheit, medizinische Versorgung, Sport und Ehrenamt.
Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
Es gab keine Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften.
Mitteilungen der Verwaltung
Es gab keine Mitteilungen der Verwaltung.
