Mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes aus 2023 wurde der gesetzliche Rahmen festgelegt. Ende Dezember 2024 wurden die Vorgaben in das landeseigene Landeswärmeplanungsgesetz NRW integriert. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern stehen damit in der Pflicht bis zum 30. Juni 2028 ein Konzept als Grundlage für die kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erarbeiten.
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2022 hat sich die Stadt Gronau auf den Weg gemacht ein eigenes Konzept zu erstellen. Nach Bewilligung der Fördermittel wurde in 2024, in Zusammenarbeit mit der Stadt und den Stadtwerken, das Büro Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz aus Ahaus beauftragt.
Das Ziel der KWP ist die nachhaltige und klimafreundliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wärme. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt dabei in einem im Wärmeplanungsgesetzt vorgegebenen Rahmen, der sich grob in sechs Schritte gliedern lässt:

Schritt eins bis vier sind nunmehr abgeschlossen. Die erarbeiteten Zwischenergebnisse können Sie hier einsehen. Auch die weiteren Ergebnisse sowie der Schlussbericht werden beizeiten über den Link zur Einsicht und Download zur Verfügung gestellt. Zudem wird es eine Informationsveranstaltung geben, sobald der vollständige Berichtsentwurf vorliegt.
