Trauerbeflaggung am 11. März – Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalt


Aus Anlass des Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt ist für Mittwoch, den 11. März 2026, Trauerbeflaggung angeordnet worden. Die Anordnung gilt für alle Dienststellen des Landes sowie für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Ebenfalls betroffen sind die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen.

Mit der Trauerbeflaggung wird ein sichtbares Zeichen des Gedenkens gesetzt. Der Nationale Gedenktag erinnert an die Opfer terroristischer Gewalttaten und mahnt zugleich zur Wahrung von Zusammenhalt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.