Hier finden Sie alle detaillierten Informationen zu den Sitzungsunterlagen.
Öffentlicher Teil
Ausblick auf ein Betriebskonzept zur ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser Personen
- Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Inhaltsangabe des Gesamtkonzeptes über die Neuausrichtung der Angebote für Menschen ohne Obdach sowie von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat die finale Version des Konzeptes vor Inbetriebnahme der neuen Einrichtung vorzulegen.
- Der Rat der Stadt Gronau stimmt den Eckpunkten des neuen Betriebsmodells grundsätzlich zu.
- Der Rat der Stadt Gronau beauftragt die Verwaltung, im Konzept zur Neuausrichtung der Angebote für Menschen ohne Obdach sowie von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen die Angebote für die Zielgruppe der männlichen Obdachlosen auf das Modell 5 auszurichten und bei den Haushaltsplanungen ab 2027 Maßnahmekosten in Höhe von 230.000 Euro p.a. einzuplanen.
- Der Rat der Stadt Gronau stimmt den Eckpunkten des Belegungsmanagements grundsätzlich zu.
- Der Rat der Stadt Gronau beauftragt die Verwaltung, mit der Chance gGmbH in Verhandlung zu treten, sodass die Betreuung obdachloser Männer im Stadtgebiet ab dem 01.11.2026 bis zum 30.06.2028 durch die Tochtergesellschaft erfolgen kann. Die Vergabe soll im Rahmen eines Inhouse-Geschäfts abgewickelt werden. Zur Entscheidung über eine Verlängerung des Projektes ab dem 01.07.2028 soll der Träger im Ausschuss für Soziales, Bevölkerungsentwicklung und strategische Sozialplanung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2027 von den Erfahrungen berichten.
- Der Rat der Stadt Gronau stimmt den Eckpunkten des Raumprogramms grundsätzlich zu. Einer der aufgeführten Versionen, je nach Preis und Verfügbarkeit, soll umgesetzt werden.
Dienstanweisung für § 13 KomHVO NRW
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die neue Dienstanweisung zu § 13 KomHVO NRW der Stadt Gronau (Westf.) zur Kenntnis.
Darauf basierend beschließt der Rat der Stadt Gronau (Westf.), die Wertgrenze nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW auf 1.000.000,- Euro festzulegen.Jugendhilfeplanung: Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Teil I Fortschreibung Bedarfsplanung 2026 bis 2030
1. Der Rat der Stadt Gronau beschließt, einen Neubau der Kita Haus Buterland auf dem rückwärtigen Schulgrundstück zu errichten.
2. Der Rat der Stadt Gronau beschließt, das Neubauprojekt „Kita Markenfort“ nicht durchzuführen und die Rückabwicklung vorzunehmen. Folgende Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 09.06.2022 und des Rates vom 22.06.2022 (Vorlage 313/2022) werden aufgehoben:
a) Die Stadt Gronau beschließt die Errichtung einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung „Hofstelle Markenfort“ im Sozialraum Gronau-Ost mit der Option auf eine Erweiterung um eine sechste Gruppe gem. der Bedarfsplanung 2021 – 2025 „Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“. Dabei wird die Kindertageseinrichtung im Investorenmodell (im Eigentum des künftigen Trägers) errichtet.
b) Die Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung „Hofstelle Markenfort“ wird übertragen auf:
Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V. CJDc) Das Jugendamt wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen, alle notwendigen Regelungen vorzubereiten und den Entscheidungsgremien vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für die Rückabwicklung in die Wege zu leiten.
3. Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Fortschreibung der Bedarfsplanung „Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2026 bis 2030“ mit folgender Änderung:
Das Neubauprojekt „Kita Markenfort“ wird aus der Maßnahmenplanung gestrichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Planung vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Trägern von Einrichtungen und Diensten der Kindertagesbetreuung Gespräche über die Zukunftsfähigkeit Ihrer Angebote im Sinne einer zielgenaueren Steuerung fortzuführen.
5. Maßnahmen zum U3-Ausbau sowie zum Ü3-Ausbau, die im Rahmen dieser Planung beschlossen sind, werden, soweit noch nicht geschehen, als Einzelmaßnahmen mit einer detaillierten Finanzplanung dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Ebenso wird mit Maßnahmen zum Erhalt von bestehenden Kitaplätzen verfahren.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung von heilpädagogischen Plätzen zu entwickeln und führt Gespräche mit dem Träger Diakonischen Stiftung Wittekindshof fort. Bei allen zukünftigen Planungen findet die Belegung der vorhandenen durch Land und Kommune geförderten Plätze vorrangig Berücksichtigung.
Wahl einer/eines Beigeordneten
- Der Rat der Stadt Gronau nimmt zur Kenntnis, dass der Technische Beigeordnete (Stadtbaurat) Ralf Groß-Holtick vor dem Hintergrund seiner am 31.01.2027 endenden Wahlzeit gegenüber dem Bürgermeister und Rat beantragt, von einer Wiederwahl gem. § 71 Abs. 5 S. 1 GO NRW abzusehen.
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt,
a. die vom Stadtbaurat vorgetragenen Gründe im Sinne des § 71 Abs. 5 S. 3 GO NRW als wichtig anzuerkennen und von der Wiederwahl des Stadtbaurats abzusehen.
b. die Stelle des Stadtbaurats umgehend auszuschreiben, um sie zum 01.02.2027 zu besetzen.
c. den Geschäftskreis des Stadtbaurats unverändert zu lassen.
d. im Anforderungsprofil der Stellenausschreibung für Bewerbende zwingend (konstitutiv) das Merkmal der „Befähigung mindestens für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land NRW in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt“ auszuweisen. Darüber hinaus sind weitere konstitutive und fakultative (wünschenswerte) Merkmale des Anforderungsprofils festzulegen.
e. die Stellenausschreibung und -besetzung durch ein externes Beratungsunternehmen unterstützen zu lassen.
f. dass das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren von einer Findungskommission begleitet wird. Die Findungskommission besteht aus den Mitgliedern des Ältestenrates, der Fachdienstleitung Personal und Organisation sowie der Sachgebietsleitung Personal. Im begründeten Einzelfall kann die Kommission durch weitere Bedienstete der Verwaltung unterstützt werden.Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
Es gab keine Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften.
Mitteilungen der Verwaltung
Der Bürgermeister weist auf das Lkw-Durchfahrtsverbot in der Vennstraße hin. Er erklärt, dass die entsprechenden Schilder zwar bereits aufgestellt, jedoch noch nicht freigegeben sind, da eine Baumaßnahme in der Vennstraße dies derzeit verhindert. Er ergänzt, dass dies auch Auswirkungen auf das Lkw-Durchfahrtsverbot in der Ortsdurchfahrt Epe hat. Beide Verbote werden voraussichtlich Anfang Juni aktiviert, sobald die Baumaßnahme abgeschlossen ist.
