
Integrationsratswahl am 14. September 2025
Am 14. September 2025 findet die Integrationsratswahl statt. Im Amtsblatt Nr. 8 vom 28.03.2025 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Integrationsratswahl in Gronau aufgerufen.
Die Einreichungsfrist ist verstrichen und der Wahlausschuss hat am 09.07.2025 die Zulassung aller fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge beschlossen.
Aus dem Amtsblatt Nr. 19: Zugelassene Wahlvorschläge
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 18.08.2025 an alle wahlberechtigten Personen in Gronau verschickt. Der Versand kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sollten Sie bis zum 26.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich gerne im Wahlamt.
Briefwahl beantragen
Die Briefwahl kann wie folgt beantragt werden:
- Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, welcher direkt zum vorausgefüllten Online-Antrag führt.
- Über den folgenden Link ist ebenfalls ein Online-Antrag möglich.
- Darüber hinaus kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und in einem frankierten Briefumschlag an das Wahlamt geschickt werden.
- Sie können außerdem einen formlosen Antrag per Brief oder E-Mail stellen. Hierbei sind folgende Angaben anzugeben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und ggf. abweichende Zustelladresse z.B. Urlaubsanschrift.
- Außerdem können Sie die Briefwahl in unseren Wahlbüros beantragen und unmittelbar vor Ort Ihre Stimme abgeben. Nähere Informationen finden Sie unter dem nächsten Punkt.
Öffnung der Wahlbüros (Briefwahl vor Ort)
Ab dem 18.08.2025 (Montag) öffnen die Briefwahlbüros, in denen direkt vor Ort gewählt werden kann. Bitte denken Sie an Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Ausweis und ggf. einer Vollmacht.
Wahlbüro Gronau (WZG, 1. Obergeschoss, Fabrikstraße 3)
Mo. – Do.: 8 – 16 Uhr, Fr.: 8 - 12:30 Uhr
Zudem an folgenden Tagen:
Sa, 23.08 + 30.08 + 06.09.2025, (ggf. bei einer Stichwahl auch am 20.09.2025): 9 – 13 Uhr
Wahlbüro Epe (Eper Amtshaus, Agathastraße 39)
Mo. – Do.: 8 – 12:30 und 14 – 16 Uhr, Fr.: 8 - 12:30 Uhr
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- nicht Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Gronau (Westf.) ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer/innen
- auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet oder
- die Asylbewerber/innen sind.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl kann in der Zeit vom 25.08.2025 - 29.08.2025 eingesehen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis
Antragsrecht für eingebürgerte Deutsche
Nicht von Amts wegen eingetragen werden Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung außerhalb von Gronau erhalten haben. Diese Personen und Personen, deren Einbürgerung im Melderegister der Stadt Gronau noch nicht erfasst ist, müssen bis zum 12. Tag vor der Wahl, also bis zum 02.09.2025, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Es darf nur das amtliche Formblatt verwendet werden. Dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen geeignete Nachweise (z.B. Einbürgerungsurkunde, Auszug aus dem Melderegister) beigefügt sein.
Antrag für eingebürgerte Deutsche
Checkliste des Landesintegrationsrates zur Eintragung ins Wählerverzeichnis
Wahlbezirkseinteilung
Der Wahlausschuss hat das Wahlgebiet (Gronau) in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Die Zuordnung der Straßen zum jeweiligen Wahlbezirk sind im Straßenverzeichnis zu finden:
Straßenverzeichnis - Wahlbezirke Kommunalwahl 2025 (PDF)
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet am Montag, den 15.09.2025 um 14 Uhr im Wirtschaftszentrum Gronau, Fabrikstraße 3, 48599 Gronau statt.