Außenansicht des Gronauer Rathauses.

Integrationsratswahl 2025

Integrationsratswahl am 14. September 2025

Am 14. September 2025 findet die Integrationsratswahl statt. Im Amtsblatt Nr. 8 vom 28.03.2025 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Integrationsratswahl in Gronau aufgerufen.

Die Einreichungsfrist ist verstrichen und der Wahlausschuss hat am 09.07.2025 die Zulassung aller fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge beschlossen.

Aus dem Amtsblatt Nr. 19: Zugelassene Wahlvorschläge


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 

  1. nicht Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

 Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 

  1. 16 Jahre alt sein,
  2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Gronau (Westf.) ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer/innen 

  1. auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet oder
  2. die Asylbewerber/innen sind. 


Wahlbezirkseinteilung

Der Wahlausschuss hat das Wahlgebiet (Gronau) in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Die Zuordnung der Straßen zum jeweiligen Wahlbezirk sind im Straßenverzeichnis zu finden:

Straßenverzeichnis - Wahlbezirke Kommunalwahl 2025 (PDF)


Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet am Montag, den 15.09.2025 um 14 Uhr im Wirtschaftszentraum Gronau, Fabrikstraße 3, 48599 Gronau statt. 



Kontakt

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