Außenansicht des Gronauer Rathauses.

Wahlen am 13.09.2020

Kommunalwahl und Integrationsratswahl

Am 13.09.2020 fanden in NRW die Kommunalwahlen und in einigen Städten zusätzlich die Integrationsratswahlen statt.
In Gronau und Epe wurde am 13.09.2020 die Vertretung der Stadt (Rat), die Vertretung des Kreises (Kreistag) sowie die Landrätin/der Landrat gewählt.

Darüber hinaus fanden die Integrationsratswahl statt.

 

Wahlbezirke

Wenn Sie nachschauen wollen, welche Straßen und Straßenabschnitte zu den jeweiligen Wahlbezirken gehören, klicken Sie hier. In der durchsuchbaren pdf-Datei können Sie Ihre Straßen oder Ihren Straßenabschnitt über "STRG+F" suchen.

Sollte Ihre Hausnummer bei der ersten Suche nicht enthalten sein, liegt es unter Umständen daran, dass Ihre Straße unterteilt ist und unterschiedlichen Wahlbezirken zugeteilt ist.

In diesem Fall drücken Sie in der Suchmaske auf "weiter" bis Sie Ihre Hausnummer gefunden haben.

Wenn Sie gezielt nach Ihrer Anschrift suchen wollen, klicken Sie hier. Dort klicken Sie auf "Wo ist mein Wahllokal". 


Wahllokale

Eine Übersicht aller Wahllokale inkl. Anschriften finden Sie hier.


Weitere Informationen

  • Wer steht zur Wahl?

    In der nachstehenden Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge finden Sie alle Bewerber/innen für die Wahl der Vertretung der Stadt (Rat) sowie für die Integrationsratswahl. Klicken Sie dafür hier

    Die Bewerber/innen für die Wahl der Vertretung des Kreises (Kreistag) sowie des Landrates/der Landrätin finden Sie hier

    oder hier mit einem direkten Klick zum Amtsblatt des Kreis Borken

  • Welche Wahlen finden am 13.09.2020 statt?

    Am 13.09.2020 finden in NRW die Kommunalwahlen und in einigen Städten zusätzlich die Integrationsratswahlen statt. Bei den Kommunalwahlen wird in Gronau die Vertretung der Stadt (Rat), die Vertretung des Kreises (Kreistag) sowie die Landrätin/der Landrat gewählt.

    Eine Bürgermeisterwahl findet in Gronau nicht statt, da der Bürgermeister bereits Anfang 2019 gewählt wurde.

    Für jede der drei Kommunalwahlen gibt es einen Stimmzettel (Rat = hellgrün, Kreistag = weiß und Landrat = hellrot).

    Bei der Integrationsratswahl, der aus 15 Mitgliedern besteht (9 direkt gewählte Mitglieder und 6 vom Rat zu bestellende Mitglieder) werden die 9 direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder gewählt.

    Der Stimmzettel für diese Wahl ist orange.  

  • Ergebnisse der letzten Kommunal- und Integrationsratswahlen

    Hier finden Sie die Ergebnisse der letzten Kommunalwahl und Integrationsratswahl vom 25.05.2014.

  • Für welche Wahl bin ich wahlberechtigt?

    Kommunalwahl (gem. § 7 KWahlG)
    Wer am Wahltag Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der BRD das Wahlrecht nicht besitzt. 

    In Gronau sind insgesamt knapp 39.000 Personen für die Kommunalwahlen wahlberechtigt. 


    Integrationsratswahl (gem. § 27 Abs. 3 GO NRW)
    Wer nicht Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
    Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
    1. 16 Jahre alt sein,
    2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
    3.  mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Stadt Gronau (Westf.) ihre Hauptwohnung haben.

    Auch EU-Bürger/innen, Spätaussiedler/innen und Eingebürgerte können somit ihre Stimme für den Integrationsrat abgeben.

    Nicht wahlberechtigt sind Ausländer/innen auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Abs. 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet oder die Asylbewerber/innen sind.

    In Gronau sind insgesamt knapp 13.000 Personen für die Integrationsratswahl wahlberechtigt.

  • Wann bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung? 

    Die Wahlbenachrichtigungen für beide Wahlen (pro Wahl erhält jede/r Wahlberechtigte eine Benachrichtigung) werden ab dem 15.08.2020 bei den Wahlberechtigten eintreffen. Aufgrund der Menge der Informationen, die auf der Wahlbenachrichtigung untergebracht werden müssen, gibt es in diesem Jahr erstmalig einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Die altbekannte Wahlbenachrichtigungskarte hat somit ausgedient und weicht im Sinne einer besseren Lesbarkeit dem Wahlbenachrichtigungsbrief im DIN A 4 Format.

    Für jede Wahl erhalten die Wahlberechtigten eine gesonderte Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl kommt auf weißem und die für die Integrationsratswahl auf hellblauem Papier.

    Personen, die für beide Wahlen wahlberechtigt sind, erhalten somit zwei Wahlbenachrichtigungen, die in einem separaten Brief kommen. Alle Briefe sind durch einen Aufdruck („Achtung, wichtige Wahlunterlagen“) gekennzeichnet.

    Wer bis zum 20.08.2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlbüro der Stadt Gronau in Verbindung setzen, um die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses zu klären (Tel.: 02562/12-412 oder 12-411). Diese Möglichkeit besteht bis zum 28.08.2020.

    Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nicht an der Wahl teilnehmen.

  • Wie kann ich meine Stimme abgeben?

    1.) Im Wahllokal

    Sie können Ihre Stimme am Sonntag, den 13.09.2020 in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirkes abgeben, sofern Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

     

    2.) Per Briefwahl

    Wenn Sie nicht im Wahllokal wählen möchten, können Sie bequem per Briefwahl wählen. Hierzu ist ein Wahlscheinantrag erforderlich.

    Der Antrag befindet sich standardmäßig auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten zwischen dem 15.08. und 19.08. zugehen und kann ausreichend frankiert an die Stadt Gronau geschickt werden.

    Die Angabe des Geburtsdatums und die Unterschrift sind zwingend erforderlich und sollten nicht vergessen werden, da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.

    Die Briefwahlunterlagen werden nach Bearbeitung des Antrages an den Wahlberechtigten geschickt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Antrag im Rathaus oder im Amtshaus einzuwerfen oder persönlich abzugeben. Auch dann werden die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
    Es besteht außerdem die Möglichkeit, online über diesen Link oder per Mail einen Wahlscheinantrag zu stellen. Bei einem Antrag per Mail sind in jedem Fall, Name, Vorname, Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben.
    In jedem Fall sollte der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass die Briefwahlunterlagen die Wahlberechtigten auch noch rechtzeitig erreichen und der Wahlbrief anschließend unter Berücksichtigung der Postlaufzeit spätestens am Wahltag bis 16 Uhr beim Rathaus eingeht.

    Alternativ kann der Wahlbrief auch am Wahltag bis spätestens 16 Uhr in den Außenbriefkasten des Rathauses, Konrad-Adenauer-Str. 1, 48599 Gronau eingeworfen werden.

    Wer seine Briefwahlunterlagen noch bequemer beantragen möchte, kann den personifizierten QR-Code nutzen, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.
    Nachdem Sie den QR-Code mit Ihrem Handy gescannt haben, gelangen Sie direkt in den vorausgefüllten Online-Wahlscheinantrag. Dort muss nur noch das Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse eingegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugeschickt.
     

    Achtung: Personen, die sowohl für die Kommunalwahlen als auch für die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind und per Briefwahl wählen wollen, müssen den Wahlscheinantrag für beide Wahlen ausfüllen und unterschreiben. Gleiches gilt für die Online-Beantragung.

     

    Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme abgeben und den Wahlbrief zum Rathaus schicken. Der Wahlbrief wird portofrei von der Deutschen Post befördert. Für den Wähler entstehen somit keine zusätzlichen Kosten.

    Der Wahlbrief muss allerdings unter Berücksichtigung der Postlaufzeit so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 16 Uhr beim Rathaus eingeht. Alternativ kann der Wahlbrief auch bis zum Wahltag (spätestens bis 16 Uhr) in den Außenbriefkasten des Rathauses, Konrad-Adenauer-Str. 1, 48599 Gronau eingeworfen werden.

     

    3.) Briefwahl im Wahlbüro (Rathaus und Amtshaus)
    Die Stadt Gronau ermöglicht es, die Briefwahl auch unmittelbar vor Ort durchzuführen. Hierzu wurden sowohl im Rathaus als auch im Amtshaus Epe Wahlbüros eingerichtet. Nach Vorlage des ausgefüllten Wahlscheinantrages und eines gültigen Ausweisdokumentes können Sie Ihre Stimmen direkt vor Ort abgegeben.

    Sowohl im Rathaus (Großraumbüro, Erdgeschoss) als auch im Amtshaus (im Bereich des Rathausservices Epe) kann ab Montag, dem 17.08.2020, gewählt werden. Die Öffnungszeiten sind Mo. – Do. von 8 – 16 Uhr und Fr. von 8 – 12.30 Uhr.
     

    So wie in vielen Bereichen gilt sowohl im Rathaus als auch im Eper Amtshaus eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Darüber hinaus bittet die Verwaltung darum, eigenes Schreibzeug (keinen Bleistift) mitzubringen. 

  • Wie erfahre ich das Wahlergebnis?

    Seit einigen Jahren können Sie die Wahlergebnisse in der Stadt Gronau auch per App einfach und schnell in Echtzeit am Wahltag verfolgen.

    Sobald das Ergebnisses eines Wahlbezirkes vorliegt, erscheint es in der App. Die App ist für iOS-Geräte kostenlos verfügbar. Suchen Sie im App Store (iOS) nach VoteManager von regio iT.

    Die App für Android steht zurzeit leider nicht im Play Store zur Verfügung. Der Informationsgehalt und die Darstellung sind nahezu identisch.

    Darüber hinaus werden die Ergebnisse auf der Homepage der Stadt Gronau veröffentlicht.

  • Kann es zu einer Stichwahl kommen?

    Bei der Wahl des Landrates/der Landrätin ist der/die Bewerber/in gewählt, der/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Schafft das keiner der drei Bewerber/innen, kommt es zu einer Stichwahl.

    Diese Stichwahl würde am 27.09.2020 stattfinden.

  • Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen

    Durch Art. 6 Nr. 2 a) des Ersten allgemeinen Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 wurde ergänzt, dass Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Informationen zur Wahl in leichter Sprache amtlich hergestellt werden.

    Blinde und sehbehinderte Menschen können telefonisch unter der Telefonnummer 0231 557 590 0 oder per E-Mail über info@bsvw.de weitere Informationen erhalten.

    Darüber hinaus stehen Ihnen auch die Mitarbeiter/innen des Wahlbüros unter 02562/12-412 für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. 

  • Öffnungszeiten und Anschriften der Briefwahlbüros

    Stadt Gronau

    Rathaus

    Konrad-Adenauer-Str. 1

    48599 Gronau

     

    Stadt Gronau

    Amtshaus Epe

    Agathastr. 39

    48599 Gronau

     

    Öffnungszeiten jeweils

    Mo. - Do. von 8.00 - 16.00 Uhr

    Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr

  • Broschüre "Leichte Sprache"

    Leichte Sprache hilft Menschen,

    ·         die nicht gut lesen können,

    ·         die nur schlecht Deutsch können.

    Die Infos zu der Kommunalwahl 2020 gibt es als Broschüre. Die Broschüre wurde von der Landeszentrale für politische Bildung NRW erstellt.

    Sie heißt: „Kommunal-Wahl in Nordrhein-Westfalen. Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ und gibt Informationen, wie man wählt.

    Die Broschüre können Sie sich als PDF herunterladen.

    Sie finden die Broschüre hier

  • Bekanntmachungen

Ihr Kontakt

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