Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungsbeschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine antragsabhängige Leistungsart im Rahmen des Sozialhilferechts, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Ihre Kinder (bzw. Ihre Eltern) müssen Ihnen bei dieser Leistung in der Regel auch keinen Unterhalt zahlen. Dies wäre nur dann der Fall, wenn diese über ein jährliches Einkommen von über 100.000 € verfügen. Nur dann besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.
Die Grundsicherung umfasst
- den für den Antragsberechtigten maßgeblichen Regelsatz
- die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- ggf. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- ggf. Zuschläge für einen Mehrbedarf
Keinen Anspruch auf Leistungen haben:
- Personen, deren Vermögen den Betrag von 10.000 € übersteigt (bei Verheirateten liegt dieser Betrag bei 20.000 €)
- Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 € übersteigt
- Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung
Ansprechpunkt
Rechtsbehelf
Frist
Anträge / Formulare