Bebauungsplan Nr. 305 „Martin-Luther-Schule“, Stadtteil Gronau

Bebauungsplan Nr. 305 „Martin-Luther-Schule“, Stadtteil Gronau (beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB)

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und                                Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

                         

Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung der Martin-Luther-Schule. Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hat der Rat der Stadt Gronau in seiner Sitzung am 07.05.2025 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt v. 16.05.2025 (Ausgabe 13/2025) ortsüblich bekannt gemacht, desgleichen der Zeitraum der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Um der Öffentlichkeit nunmehr Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu dem Entwurf des Bebauungsplans zu geben, wird in der Zeit

vom 20.Oktober bis zum 21.November 2025 (einschließlich)

die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet/Offenlage) durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Planunterlagen können während der Zeitraums der Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Gronau www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetseite www.uvp.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Zudem liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Gronau im Flur des Erdgeschosses (zwischen den Räumen 008 und 010) der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können


                                                                 montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

                                                                                       freitags von 8.00 - 12.30 Uhr


eingesehen werden.

Hinweise:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden (Postadresse: Stadt Gronau, FD Stadtplanung, Grünsiege 64, 48599 Gronau). Für die elektronische Übermittlung kann die Mail-Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Bekanntmachung im Internet/Offenlage) wurden im  Amtsblatt Nr. 27/2025 vom 10.10.2025  ortsüblich bekanntgemacht.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

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