Bau-Turbo
Öffentliche Bekanntmachung zum Bauvorhaben: "Errichtung einem Mehrfamilienhaus an der Steinfurter Straße 86"
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 über die Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB zu einem Antrag auf Bauvorbescheid, auf dem Grundstück Steinfurter Straße, Flur 21, Flurstück 442 Gemarkung Epe beraten.

Übersichtsplan zur Lage des Bauvorhabens (Auszug aus dem Stadtplan)
Das Erfordernis der Zustimmung der Gemeinde ergibt sich vorliegend aus dem Umstand, dass mit dem Bauvorhaben von Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden soll. Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 208 „Buschgarten“, der Stadt Gronau weicht das Vorhaben von der Anzahl der maximal 2 zulässigen Wohneinheiten ab, es ein zweites Vollgeschoss geplant, die Grund- und Geschossflächenzahl werden überschritten, sowie die rückwärtige Baugrenze um ca. 1,5 m überschritten, davon in einer Tiefe von 0,75 m durch Balkone. Gemäß § 31 Abs. 3 BauGB kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden. Die Befreiung bedarf gem. § 36a BauGB der Zustimmung der Gemeinde.
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 beschlossen, der Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung gem. § 36a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36 Abs. 2 BauGB
Es wird daher bekannt gemacht, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben wird in der Zeit
vom 14.07. bis zum 04.08.2026 (einschließlich)
zu dem Antrag auf Bauvorbescheid und der damit einhergehenden Bebauung Stellung zu nehmen.
Zu diesem Zweck können
- der Antrag auf Bauvorbescheid,
- die Unterlagen aus der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz vom 24.06.2026 (Vorlage der Verwaltung und Auszug aus der Niederschrift) und
- der Bebauungsplan Nr. 208 der Stadt Gronau
während der Zeitraums der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 36 Abs. 2 BauGB bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung, Flur Erdgeschoss (zwischen den Räumen 010 und 008), Grünstiege 64, 48599 Gronau, während der Dienststunden
montags - donnerstags 8.00 - 16.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.30 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Die genannten Unterlagen können ferner über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad:
www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Beteiligungsverfahren nach dem Bau-Turbo
eingesehen und abgerufen werden.
Hinweis:
Stellungnahmen können der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden (Postadresse: Stadt Gronau, FD Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau). Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail-Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Veröffentlichungsfrist wurden im Amtsblatt Nr. 11/2026 vom 10.07.2026 ortsüblich bekanntgemacht.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.