Wann wird die Ausgangssperre aufgehoben?


Wenn im Kreis der RKI-Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 wieder unterschreiten sollte, so treten die Vorgaben der Bundesnotbremse ab dem übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Ab dann gelten die landesrechtlichen Regelungen (hier insbesondere die CoronaSchutzVerordnung und CoronaBetreuungsVerordnung) wieder unbeschränkt.

Bleibt der Kreis Borken weiterhin unter 100, so wäre am Freitag (14. Mai) der 5. Werktag unter 100 erreicht, die Bundesnotbremse würde dann ab Sonntag (16. Mai) nicht mehr gelten. Dazu würde der Kreis Borken dann entsprechend informieren.

Die "7-Tage-Inzidenz", also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, beträgt im Kreis Borken laut Berechnung des Kreisgesundheitsamtes aktuell (Stand: 12.05.2021) 88,9 pro 100.000 Einwohner. Der Meldewert des Robert-Koch-Institutes (RKI), der für die geltenden Regelungen maßgeblich ist, liegt bei 90,2.

Die Ausgangssperre endet daher frühestens am Sonntag.

 

Schaubild des Landes NRW zu Corona-Situation "Sport"


Schaubild des Landes NRW zu Corona-Situation "Gastronomie"



Schaubild des Landes NRW zu Corona-Situation "Einzelhandel"


Schaubild des Landes NRW zu Corona-Situation "Kultur"


Schaubild des Landes NRW zu Corona-Situation "Freizeit"


Schaubild des Landes NRW zu Corona-Situation "Beherbergung"


Die wichtigsten Corona-Regeln:

https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

 

Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 15.05.2021: