Osterfeuer nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Osterfeuer (sogenannte Brauchtumsfeuer)

Die Stadt Gronau nimmt anlässlich der Osterfeiertage Anmeldungen von Osterfeuern entgegen. Dabei sind jedoch die Voraussetzungen zur Durchführung dieser sogenannten Brauchtumsfeuer zu beachten. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 12 der „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gronau (Westf.)“.

Nicht zuletzt aus Umweltschutzgründen achtet die Stadt Gronau verstärkt auf die Einhaltung der Voraussetzungen:

„Brauchtumsfeuer sind vor Ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören Osterfeuer.“

Die Durchführung nicht öffentlicher „privater“ Osterfeuer ist nicht legitim.

Anmeldung:
Die Anmeldungen zulässiger Osterfeuer werden unter Angabe der notwendigen Informationen (§ 12 Absatz  o. g. OVO) in Schriftform angenommen. Zuständiger Ansprechpartner ist: Stadt Gronau, Fachdienst 132, Herr Klemm, Neustr. 31, 48599 Gronau oder w.klemm@gronau.de