Kreuzungen mit Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen


Eine pauschale Antwort kann nicht gegeben werden, da die Gestaltung und das Erscheinungsbild eine wesentliche Rolle spielen. Die Straßenverkehrsordnung sagt, dass bei einer Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich gemäß §10 die Vorfahrt zu achten ist. Eindeutig ist dies an Kreuzungen, wo das Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) direkt an der Kreuzung steht (z.B. Klosterstraße / Eulenborgweg - siehe Bild oben).  

Sobald das Zeichen 325 etwas abgesetzt ist von der Kreuzung, ergeben sich Unsicherheiten. Hierzu gibt es verschiedene Rechtsprechungen. Im Internet wird regelmäßig auf ein Urteil des BGH vom 20.11.2007 verwiesen, dass einen Abstand des Verkehrszeichens von 30 m angibt. Im Urteil wird diese Aussage jedoch bereits aufgeweicht. Es wird ergänzt, dass auch abhängig von den örtlichen Umständen der §10 StVO nicht gilt. „Auch wenn das Zeichen 325 im 30-m Bereich aufgestellt ist, kann sich aus dem Ausbau oder der Gestaltung des nachfolgenden Straßenabschnitts ergeben, dass der Kraftfahrer bereits unmittelbar nach dem Passieren des Schildes wieder in den laufenden Verkehr integriert wird.“ Somit gilt dann nicht mehr der §10, sondern rechts-vor-links. 

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Kreuzung Wolberts Kamp / Pfarrer-Offers-Straße. Der Wolberts Kamp liegt in einer Tempo-30-Zone und die Pfarrer-Offers-Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Der Kreuzungsbereich ist von weitem erkennbar. Alle Arme sind gleich gestaltet. Verkehrsteilnehmer:innen auf dem Wolberts Kamp sehen die Einmündung frühzeitig und es ist auch kein verkehrsberuhigter Bereich zu erkennen. Es handelt sich um eine normale Kreuzung innerhalb einer Tempo-30-Zone, in der rechts-vor-links gilt. 

Die Kreuzung Wolberts Kamp - Pfarrer-Offers-Straße.


In anderen Fällen, in denen die Vorfahrtregelung nicht so eindeutig ist, wird mit Hilfe von Markierungen oder zusätzlicher Beschilderung nachgebessert. Als Beispiel wird hier der Knotenpunkt Hauskamp / Barsos Kotten genannt. Da der Hauskamp noch nicht endausgebaut ist, ist die Kreuzung nicht direkt erkennbar. Zur Verdeutlichung wurde hier eine Wartelinie und das Verkehrszeichen 102 (Achtung Kreuzung oder Einmündung) ergänzt, um auf rechts-vor-links hinzuweisen. 

Die Kreuzung Hauskamp - Barsos Kotten.