Einwohnerfragestunde
Hier finden Sie alle Informationen zu den Sitzungsunterlagen
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger hat drei Fragen zur Verkehrssituation an der Neustraße, zu Umleitungsschildern im Bereich des Alten Postwegs und zum sozialen Wohnungsbau.
Die Fragen zu der Verkehrssituation und zum sozialen Wohnungsbau wurden direkt beantwortet, die Frage zu der Umleitungssituation wird schriftlich beantwortet.
Projektentwicklung in Bezug auf das Hertieareal
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der Maßnahme „Projektentwicklung Hertieareal“ eine zweistufige Konzeptvergabe gemäß Sachverhaltsdarstellung vorzubereiten, die Kriterien für die Vergabe zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
- Im Rahmen dieser Konzeptvergabe wird das Grundstück veräußert. Der notarielle Vertrag wird ein Vorkaufsrecht sowie ein Rückkaufsrecht frühestens nach 20 Jahren enthalten.
- Die Stadt Gronau wird eine Fläche für ca. 140 Mitarbeitende von ca. 4.800 qm errichten lassen. Die Flächen sollen in den oder dem Gebäude dabei funktional und großflächig angeordnet sein. Die Stadt wird eine Fläche von ca. 3.800 qm für 30 Jahre und weitere ca. 1.000 qm für 20 Jahre anmieten. Die Verwaltung erarbeitet für die Konzeptvergabe ein Raumprogramm. Die Konditionen für die Anmietung müssen zum Zeitpunkt der Veräußerung der Fläche feststehen.
- Die Aufteilung der Flächennachweise wird Teil der Konzeptvergabe. Ein nennenswerter Antritt für die Verwaltung von 300 bis 500 qm im Erdgeschoss ist vorzusehen.
- Die Kriterien für die Vergabe im Rahmen der Konzeptvergabe sollen die Bausteine Einzelhandel im Erdgeschoss, Verwaltung, Dienstleistung und Wohnen in einem oder zwei Gebäuden gemäß der bisherigen Beschlusslage berücksichtigen.
- Soweit weitere Nutzer feststehen, sollen deren Raumvorgaben auch Teil der Konzeptvergabe sein.
Schülerbeförderung Hier: Bereitstellung von Mitteln für die Fortführung der Übergangslösung und Feststellung der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW
Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die Übergangslösung für den Schülerverkehr bis zum Ende des Schuljahres 2025/26 am 31.07.2026 zu verlängern und entsprechende Mittel i.H.v. 100.000 € in den Haushalt 2026 einzustellen.
Es handelt sich um eine bedeutsame und notwendige Maßnahme, die einen dringenden sofortigen Handlungsbedarf seitens der Stadt erfordert. Insofern wird auf die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW festgestellt.
Bericht über den Gleichstellungsplan der Stadt Gronau
Der Rat der Stadt Gronau nimmt von dem Bericht über den Gleichstellungsplan der Stadt Gronau Kenntnis
Berichterstattung aus dem Arbeitskreis "Istanbul Konvention"
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Berichterstatttung aus dem Arbeitskreis „IstanbulKonvention“ zur Kenntnis.
Jahresabschluss für das Abwasserwerk der Stadt Gronau Wirtschaftsjahr 2024
- Der Rat der Stadt Gronau stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Gronau für das Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 81.538.503,61 € und einem Ergebnis von 3.745.468,87 € fest.
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt, aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2024 die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 148.873 € an die Stadt Gronau auszuschütten und den verbleibenden Jahresüberschuss gemäß Ratsbeschluss vom 09.03.2022 zu verwenden. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 3.596.595,87 € soll danach an die Stadt Gronau ausgeschüttet und in derselben Höhe wieder in die Kapitalrücklage eingelegt werden (Schütt aus – Hol zurück-Verfahren bzw. Passivtausch). Dabei werden die wieder eingelegten Gewinne des Abwasserwerks nicht in die Bemessungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung im Rahmen des Gebührenhaushalts berücksichtigt.
- Der Rat der Stadt Gronau erteilt dem Betriebsausschuss Entlastung.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Germania-Quartier und den Gemeindepark im Stadtteil Epe Beschluss über das ISEK
Der Rat der Stadt Gronau beschließt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Germania-Quartier und den Gemeindepark im Stadtteil Epe als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Antrag auf Benennung einer Straße oder eines Platzes nach der ungarischen Partnerstadt Mezöberèny
Der Rat der Stadt Gronau beschließt, den Platz am Bahnhof in touristischer Hinweisbeschilderung "Mezöberény Platz" zu benennen.
Absichtserklärung "Drilandstein" zur Zusammenarbeit der drei Nachbargemeinden Losser, Bad Bentheim und Gronau
Der Rat der Stadt Gronau stimmt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf Basis der Absichtserklärung „Drilandstein“ zu.
Energetische Sanierung der Sporthalle 2 - Beauftragung der Planung bis Leistungsphase 3 für den EFRE-Förderantrag (Europäischer Fond für Regionale Entwicklung Teilprogramm Energieeffiziente öffentliche Gebäude)
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen für die energetische Sanierung der Sporthalle 2 bis zur Leistungsphase 3 gemäß HOAI zu vergeben. Ziel ist es, die Fördervoraussetzungen und die Planungsreife für eine Antragstellung im Rahmen des EFRE-Förderprogramms „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ zu erfüllen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren gemäß VgV zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros durchzuführen und den Förderantrag bis Ende Juni 2026 einzureichen.
114. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses für das Modehaus Bruno Kleine" Stadtteil Gronau
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
- siehe Beschlussteil 1 (Anlage 01)
- siehe Beschlussteil 2 (Anlage 01)
- siehe Beschlussteil 3 (Anlage 02)
- siehe Beschlussteil 4 (Anlage 02)
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – alle Gesetze in der z.Zt. gültigen Fassung – die 114. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der dazugehörigen Begründung.
Alle Anlagen können mit dem o.g. Link abgerufen werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses für das Modehaus Bruno Kleine“, Stadtteil Gronau Billigung eines geänderten Planentwurfs für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Gronau billigt den geänderten Planentwurf für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Mit der erneuten Veröffentlichung im Internet wird in Bezug auf die Änderung des Planentwurfs und die möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Gelegenheit zur Stellungnahme wird auf drei Wochen begrenzt (§ 4a Abs. 3 BauGB).
104. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Sportgebiet Eper Bülten", Stadtteil Epe
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
- siehe Beschlussteil 1 in der Anlage 01
- siehe Beschlussteil 2 in der Anlage 01 2
- siehe Beschlussteil 3 in der Anlage 02
- siehe Beschlussteil 4 in der Anlage 02
- siehe Beschlussteil 5 in der Anlage 03
- siehe Beschlussteil 6 in der Anlage 03
- siehe Beschlussteil 7 in der Anlage 04
- siehe Beschlussteil 8 in der Anlage 04
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – alle Gesetzte in der z.Zt. gültigen Fassung – die 104. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Sportgebiet Eper Bülten“, Stadtteil Epe, einschließlich der um die Abwägungsergebnisse ergänzten Begründung.
Alle Anlagen können mit dem o.g. Link abgerufen werden.Bebauungsplan Nr. 242 "Sportgebiet Eper Bülten", Teilbereich I, Stadtteil Epe
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
- siehe Beschlussteil 1 (Anlage 01)
- siehe Beschlussteil 2 (Anlage 01)
- siehe Beschlussteil 3 (Anlage 02)
- siehe Beschlussteil 4 (Anlage 02)
- siehe Beschlussteil 5 (Anlage 03)
- siehe Beschlussteil 6 (Anlage 03)
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Bebauungsplan Nr. 242 „Sportgebiet Eper Bülten“, Teilbereich I, Stadtteil Epe, gem. § 10 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land 2 Nordrhein-Westfalen (alle Gesetze in der z.Zt. gültigen Fassung) als Satzung und billigt die dazugehörige Begründung.
Alle Anlagen können mit dem o.g. Link abgerufen werden.Spenden resultierend aus anteiligen Gewinnabführungen der Sparkasse Westmünsterland
Der Rat beschließt, dass die anteilige Gewinnausschüttung der Sparkasse Westmünsterland in geplanter Höhe laut Haushaltsplan 2025 erfolgt und gemäß den Berechnungen in den Anlagen wie folgt ausgezahlt werden soll:
- Kindergärten in Gronau und Epe (Anlage 1) 40.700,00 €
- Schulen in Gronau und Epe (Anlage 2) 80.400,00 €
Ausbuchung des Bilanzpostens zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die Bilanzierungshilfe in Höhe von 9.675.433,05 € gem. § 6 Abs. 2 S. 3 NKF-CUIG NRW in voller Höhe erfolgsneutral gegen die Allgemeine Rücklage auszubuchen.
Ermächtigungsübertragung von 2024 nach 2025 gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Übertragung von Ermächtigungen i. H. v. 39.982.000,00 Euro aus dem Haushalt 2024 nach 2025 gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO NRW zur Kenntnis.
Entwurf des Jahresabschluss 2024 der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2024 zur Kenntnis und verweist ihn gemäß § 102 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) mit den dazugehörigen Anlagen zur Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gronau (Westf.) zu wählenden Mitglieder
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
- Der Rat und der Integrationsrat der Stadt Gronau nehmen die in den Anlagen zur Sitzungsvorlage aufgeführten Informationen zur Änderung des Kommunalwahlrechts und der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die der Sitzungsvorlage beigefügte „1. Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gronau (Westf.) zu wählenden Mitglieder“ zu beschließen.
Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
Es gab keine Berichte.
Auftragsvergabe zur Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20) für die Feuerund Rettungswache Gronau
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe.
Auftragsvergabe über die Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Mobiliar für Bildungseinrichtungen
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe zur Rahmenvereinbarung.
Ehemalige Synagoge Epe, Erweiterung, Umbau und Sanierung - Vergabe der Restaurierungsarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe der Restaurierungsarbeiten.
Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft an der Düppelstraße – Vergabe der Lieferung, Aufstellung, Miete, Abbau, Reinigung und Rücktransport einer Containeranlage
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe.
Erweiterung des Werner-von-Siemens Gymnasiums - Vergabe der erweiterten Rohbauarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau nimmt den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, die Vergabeentscheidung für die erweiterten Rohbauarbeiten zu treffen. Die Entscheidung ist dem Rat vorzulegen.
Neubau der Grüne-Aue Schule - Vergabe der Baustelleneinrichtungsarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe.
Neubau der Grüne-Aue Schule - Vergabe der Rohbauarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe.
Neubau des Historischen Rathaus Gronau, Erweiterte Rohbauarbeiten - Vergabeentscheidung
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe.
Bebauungsplan Nr. 190 “Markenfort“ 1. Bauabschnitt - Vergabe der Straßen- und Kanalbauarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe.
Neubau der Kindertagestätte Luise - Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe.
Neubau des Historischen Rathauses Gronau – Baugrundverbesserung durch Rüttelstopfverdichtung, Nachtragsauftrag über die Herstellung von Bohrpfählen Vergabeentscheidung
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe.
Bebauungsplan Nr. 190 "Markenfort" - Grundstückskaufpreiskalkulation und Grundstücksvergaben
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Grundstückskaufpreiskalkulation und die Grundstücksvergaben.
Städtebaulicher Vertrag Steinstraße
Der Rat der Stadt Gronau stimmt dem städtebaulichen Vertrag zu.
Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
Es gab keine Berichte.