Fördermöglichkeiten
Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten:
- www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse
- www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen
- www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000x1000
- foerderportal.lsb-nrw.de
- Sportförderrichtlinien der Stadt Gronau
Sportplatz Kommune 2.0
Die Landesregierung NRW möchte einen weiteren Impuls für die kommunale Sportentwicklung setzen und startet den Förderaufruf Sportplatz Kommune 2.0!
Unterstützt werden vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder, Jugendliche, Senior*innen und vulnerable Gruppen – offen und zugänglich auch für Menschen ohne Vereinszugehörigkeit.
Ziel ist es, Akteur*innen aus Sport, Bildung, Sozialem und Gesundheit stärker miteinander zu vernetzen und einen kontinuierlichen Austausch in regelmäßigen Netzwerktreffen sicherzustellen.
Laufzeit: 01.07.2026 bis 31.12.2027
Förderhöhe: 5.000 - 15.000 EUR pro Projekt und Jahr
Antragsberechtigt: alle Sportanbieter (juristische Personen des öffentlichen/privaten Rechts) in Kooperation mit einer kommunalen Verwaltungsorganisation
Bewerbungszeitraum: 01.04.–31.05.2026 (kein Windhundprinzip)
Weitere Informationen: Sportplatz Kommune 2.0 | Sportjugend Nordrhein-Westfalen
Startchance Bewegung
Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an Sportvereine und zielt auf die Umsetzung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten für Schülerinnen und Schüler ab. Unsere Gronauer "Startchancen-Schulen" sind die Buterlandschule, die Lindenschule und die Martin-Luther-Schule.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
- zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
- gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
- eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
- eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
- auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.
Bei Interesse melden Sie sich gerne beim StadtSportVerband Gronau unter koenemann@stadtsportverband-gronau.de oder schiemann@stadtsportverband-gronau.de.
Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaft
Planen Sie mit Ihrem Verein eine Maßnahme oder Veranstaltung im Rahmen der Städtepartnerschaft? Die Stadt Gronau unterstützt und fördert diese Maßnahmen!
Hier können Sie die „Richtlinien für die Bezuschussung von Maßnahmen von Vereinen und vergleichbaren Gruppen im Rahmen der Städtepartnerschaften und für internationale Begegnungen“ einsehen und herunterladen.
Der formlose, schriftliche Antrag enthält neben einer kurzen Beschreibung der Veranstaltung eine Teilnehmerliste, einen Finanzierungsplan sowie ein Programm.
Der Antrag kann bei der Stadt Gronau, Neustraße 31, 48599 Gronau – FD 133 Bürger- und Ratsservce, Städtepartnerschaft – eingereicht werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Städtepartnerschaften.
Ansprechpartnerin Städtepartnerschaften:
Frau E. Ames
Telefon: 02562 12-408
E-Mail: e.ames@gronau.deAlbert-Engbers-Stiftung
Jedes Jahr haben die Mitgliedsvereine des StadtSportVerbandes Gronau e.V. die Möglichkeit eine Antrag auf Förderung (Sachausgaben) bei der Albert-Engbers-Stiftung zu stellen. Anträge müssen fristgerecht bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres eingereicht werden.