112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich „Windenergiegebiet Am Berge“, Stadtteil Epe

112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich „Windenergiegebiet Am Berge“, Stadtteil Epe

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 21.02.2024 hat der Rat der Stadt Gronau den Aufstellungsbeschluss für die 112. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Windkraftanlage in der Bauernschaft Am Berge. Zu diesem Zweck soll im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet mit der vorrangigen Zweckbestimmung „Windenergie“ dargestellt werden.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans zu geben, wird in der Zeit 

 vom 07.07. bis zum 06.08.2025 (einschließlich)


die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet) durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung informiert und um Stellungnahme zur Planung gebeten.


Der Entwurf der 112. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie die sonstigen Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad:

www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren

sowie über die Internetadresse www.uvp.nrw.de abgerufen und heruntergeladen werden.


Zudem liegen die Planunterlagen liegen bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung (Flur Erdgeschoss zwischen den Räumen 008 und 010), Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können

 montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

 freitags von 8.00 - 12.30 Uhr

 eingesehen werden.

Hinweise:

  1. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden (Postadresse: Stadt Gronau, FD Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau). Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung im Internet, die Veröffentlichungsfrist sowie die Angaben zu den vorliegenden Arten umweltbezogener Informationen wurden im Amtsblatt Nr. 16/2025  vom 27.06.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen. 

Planunterlagen

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