Rutschig wie Glatteis


Einige Nächte haben bereits dafür gesorgt, dass sich so mancher Baum komplett entlaubt hat. Die Anlieger fühlen sich mit den Blättermassen oft überfordert. Das massenhaft auftretende Laub ist auch für die Mitarbeiter des Zentralen Bau und-Umweltdienst (ZBU) der Stadt Gronau eine Herausforderung. Mit ein wenig Rücksichtnahme seitens der Anlieger ist das Herbstlaub jedoch eine lösbare Aufgabe.

Auf allen Flächen bildet die bunte Blätterschar eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr. Gefährlich ist, wenn das Laub nicht rechtzeitig von Gehwegen entfernt wird. So lauert bei feuchtem Laub – ähnlich wie bei Eisglätte im Winter – Rutschgefahr! Gefahren drohen auch unter dem Laub, wenn dadurch Stolperkanten oder Hindernisse verdeckt werden.

Was viele nicht wissen: Die Grundstückseigentümer sind für die Beseitigung des Laubs verantwortlich. Demnach ist in der Straßenreinigungssatzung festgelegt, dass die Anlieger das Laub von Gehwegen beseitigen müssen. Dies gilt für Laub von eigenen wie von städtischen sowie von Bäumen der Nachbarn. Beseitigen heißt jedoch nicht, das Laub einfach in die Straßenrinnen zu fegen und darauf zu hoffen, dass die Kehrmaschine die Blätter aufsaugt. Blätter und Äste am Straßenrand verstopfen die Saugrohre der Kehrmaschinen und die Wasserabläufe. Wer Laub in die Rinne fegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 55 Euro geahndet werden kann.

Für die vollständige Entsorgung der Verunreinigungen können Laubsammelstellen, Biotonnen, Restabfallgefäße oder Komposter genutzt werden. Zudem kann anfallendes Laub kostenlos beim Wertstoffhof abgegeben werden.

Gereinigt werden müssen die Gehwege, die an das jeweilige Grundstück grenzen. In einigen Fällen ist auch die Fahrbahn von den Anliegern zu säubern. Geh- und Radwege müssen wöchentlich gereinigt werden. Die Reinigung umfasst das Entfernen aller Verschmutzungen, die die Verkehrssicherheit, die Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen. Außergewöhnliche Verschmutzungen – zum Beispiel starker Laubfall nach einer Frostnacht – sind unverzüglich zu beseitigen, unter Umständen sogar täglich.

Im Herbst sind die Gehwege zusätzlich zum anfallenden Laub auch von Eicheln, Kastanien, Bucheckern und Zapfen von Nadelhölzern frei zu halten. Ganzjährig sind Gehweg und Straße von Wildkräutern zu befreien.

Für weitere Auskünfte wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an die Stadt Gronau, Allg. Bauverwaltung, Martin Abbenhaus, Tel.: 12-381.