Wer muss wann zur Schule?

Start am 23. April für einige Schüler*innen verpflichtend

Das Land Nordrhein-Westfalen verweist in der aktuellen Schulmail Nr. 15 vom 18.04.2020 auf die Regelungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs.

Ab Montag beginnen in den Schulen die vorbereitenden Maßnahmen zum Infektionsschutz, damit am Donnerstag (23.04.2020) die Schulen für den – eingeschränkten – Betrieb wieder an den Start gehen können. Betroffen sind zunächst alle weiterführenden Schulen, die Vorbereitungen auf Prüfungen und auf Abschlüsse vornehmen sowie Prüfungen abnehmen.

 

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend

  • für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule
  • für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses,
  • für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen.

 

Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.

 

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen die Schulen schrittweise ab dem 04. Mai 2020 geöffnet werden – zunächst für die Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bestehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Alle EMails des Schulministerium hier: