Neue Coronaschutzverordnung ab 14. Oktober 2020


Ab Mittwoch, 14. Oktober 2020, gelten einheitliche Regeln für private Feiern aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum:

  • Maximal 50 Personen* - unabhängig von der lokalen Inzidenz
  • In Hotspots**: Reduzierung auf 25 Teilnehmer*innen

*Bis zum 10. Oktober 2020 angemeldete Feiern dürfen im Oktober noch mit maximal 150 Personen stattfinden, wenn die lokale Inzidenz nicht größer als 35 ist.

**Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinjektionen pro 100.000 Einwohner

Zu privaten Feiern aus herausragendem Anlass zählen z.B. Hochzeiten, Trauerfeiern, Taufen und besondere Geburtstage.

Wie errechnet sich der Inzidenzwert?

Die neue Kennziffer soll das Infektionsgeschehen regional vergleichbar machen. Sie sagt aus, wie viele Menschen in der untersuchten Region in sieben Tagen neu erkrankt sind, und zwar nicht in absoluten Zahlen, sondern bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner der Region.

Mehr Informationen des Landes NRW hier